Was ist die Mindest-Ist-Besteuerung?
Die Mindest-Ist-Besteuerung ist eine Sonderform der Soll-Versteuerung. Als Ist-Versteuerer betrifft Sie die Mindest-Ist-Besteuerung nicht! Sie ist nur relevant bei vorschüssig gestellten Rechnungen. Vorschüssig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass bei der Rechnungsstellung ein Datum in der Zukunft gewählt wurde, sodass es wahrscheinlich ist, dass eine Zahlung vor dem Leistungsdatum eingeht.
Bei der Soll-Versteuerung wird normalerweise die Umsatzsteuer bei Rechnungsschreibung (Belegdatum) fällig. Hier entspricht das Belegdatum dem Leistungsdatum. Ist jedoch ein abweichendes Leistungs- bzw. Lieferdatum angegeben, dann bestimmt dieses den Zeitpunkt, wann der Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheint.
Wie sehen konkrete Beispiele aus?
Beispiel: Mindest-Ist-Besteuerung mit Belegdatum = Leistungsdatum
Sie schreiben eine Rechnung mit Belegdatum im November 2022. Da Sie kein abweichendes Leistungsdatum angeben, entspricht das Leistungsdatum dem Belegdatum. Dementsprechend wird diese Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung für den November ausgewiesen.
Wenn Sie nun die Zahlung wie im obigen Beispiel bereits im Oktober 2022 erhalten, tritt die Mindest-Ist-Besteuerung in Kraft. Die Mindest-Ist-Besteuerung erwirkt, dass eine Zahlung vor Leistungserbringung bereits die Umsatzsteuerschuld auslöst. In diesem Fall muss die Umsatzsteuer also bereits mit der Umsatzsteuervoranmeldung im Oktober abgeführt werden.
Beispiel: Mindest-Ist-Besteuerung mit abweichendem Leistungsdatum
Im zweiten Beispiel wird eine Rechnung im Oktober 2022 mit Leistungsdatum im Dezember 2022 gestellt. Gemäß der Soll-Versteuerung erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2022. Nun erhalten Sie jedoch bereits im November 2022 die Zahlung. Auch hier tritt die Mindest-Ist-Besteuerung in Kraft und der Ausweis der Umsatzsteuer hat im November 2022 zu erfolgen.
Gegenbeispiel: Normale Soll-Versteuerung mit abweichendem Leistungsdatum
Zum Vergleich ein Gegenbeispiel. Sie erstellen im Oktober 2022 eine Rechnung mit Leistungsdatum November 2022. Es erfolgt der Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung November 2022. Sie erhalten die Zahlung im Dezember 2022. Es bleibt bei der regulären Soll-Versteuerung zum Leistungsdatum, d.h. zu November. Dieses Gegenbeispiel funktioniert analog für Belegdatum = Leistungsdatum.
Funktioniert die Mindest-Ist-Besteuerung in Lexware Office automatisch?
Kurz gesagt: Ja!
Wenn Sie in Lexware Office die Soll-Versteuerung eingestellt haben, wird der Rechnungsbetrag bei Rechnungsstellung zum Belegdatum bzw. abweichenden Leistungsdatum fällig gestellt. Dies können Sie mit Blick in die Umsatzssteuer-Zahllast prüfen.
Erfassen Sie nun eine Zahlung vor Beleg- bzw. abweichendem Leistungsdatum, nimmt Lexware Office für Sie eine Umbuchung vor. Die Umsatzsteuer wird automatisch in der jeweiligen Voranmeldung des Monats der Zahlung berücksichtigt. Dies gilt auch bei Teilzahlungen: Hier wird der erhaltene Teilbetrag mit Zahldatum und der verbleibende Betrag mit dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum ausgewiesen.
Zum korrekten Ausweis der Umsatzsteuer ist es dementsprechend unabdingbar, dass Sie eingehende Zahlungen zeitnah und vollständig, spätestens jedoch vor Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung in Lexware Office zuordnen.
Experten-Hinweis: Durch die Umbuchung im Fall der Mindest-Ist-Besteuerung kann es vorkommen, dass Sie in der Buchungsübersicht zusätzliche Buchungen sehen. Diese sind technisch bedingt und werden benötigt, um die Mindest-Ist-Besteuerung buchhalterisch korrekt abzubilden. Sie erkennen die Buchungen an den Prefixen "Storno (steuerlich bedingt): " sowie "Neubuchung (steuerlich bedingt):". Aus technischen Gründen kann es vereinzelt vorkommen, dass diese Buchungen auch bei Ist-Versteuerern sichtbar sind. Sie haben dort jedoch keine Auswirkungen. Als Ist-Versteuerer wird immer zum Zahldatum fällig gestellt.
Stichwörter: Mindest-Ist-Besteuerung, MIB, Soll-Versteuerung, Leistungsdatum, Lieferdatum, Leistungszeitraum, Lieferzeitraum