Was ist die Mindest-Ist-Besteuerung?
Die Mindest-Ist-Besteuerung ist eine Sonderform der Soll-Versteuerung. Sie ist nur relevant bei Verwendung eines Leistungs- bzw. Lieferdatums und bei vorschüssig gestellten Rechnungen. Vorschüssig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Rechnungsstellung (Belegdatum) zeitlich vor der Leistung/Lieferung liegt.
Bei der Soll-Versteuerung wird normalerweise die Umsatzsteuer bei Rechnungsschreibung (Belegdatum) fällig. Hier entspricht das Belegdatum dem Leistungsdatum. Ist jedoch ein abweichendes Leistungs- bzw. Lieferdatum angegeben, dann bestimmt dieses den Zeitpunkt, wann der Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung erscheint.
Was wäre ein konkretes Beispiel?
Sie schreiben eine Rechnung mit Belegdatum im Januar. Geben Sie kein Leistungsdatum an, so wird diese Rechnung in der Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar ausgewiesen. Erfassen Sie für die Rechnung als Leistungsdatum beispielsweise ein Datum im März (z.B. 31.03.) oder einen Leistungszeitraum der im März endet (z.B. 01.01-31.03.), dann wird diese Rechnung in beiden Fällen
nicht im Januar zum Belegdatum zur Umsatzsteuer fällig sondern im März zum Leistungs- oder Lieferdatum.
Die Mindest-Ist-Besteuerung erwirkt, dass eine Zahlung vor Leistungserbringung bereits die Umsatzsteuerschuld auslöst. In unserem Beispiel (Belegdatum im Januar + Leistungsdatum im März) würde also eine Bezahlung der Rechnung im Januar oder Februar bereits die Umsatzsteuer im jeweiligen Zahlmonat fällig werden lassen und nicht erst im März zur Leistung.
Funktioniert die Mindest-Ist-Versteuerung in lexoffice automatisch?
Ja, Sie brauchen sich bezüglich der Fälligstellung der Umsatzsteuer in lexoffice keine Gedanken zu machen. Diese wird erst dann ausgewiesen, wenn Sie auch wirklich fällig wird. Denn durch das entsprechende markieren einer Rechnung als bezahlt wird die Steuer automatisch in der jeweiligen Voranmeldung des Zahlmonats berücksichtigt.