Wenn Sie Lexware Office auch für Ihre Buchhaltung nutzen, haben Sie Zugriff auf die Benutzerverwaltung - zugänglich über das Zahnrad in der Hauptnavigation oben rechts unter dem Eintrag "Benutzer".
Sobald Sie einen Mitarbeiter über Lexware Office Lohn & Gehalt zum Self Service einladen, wird der entsprechende Mitarbeiter auch in der Benutzerverwaltung sichtbar.
Sie können auch dort den Status der Registrierung einsehen. “hat noch nicht bestätigt” gibt dabei an, dass der Benutzer sich noch nicht registriert hat.
Wenn Sie einen Mitarbeiter, der bereits einen Lexware Office Account hat, mit der gleichen E-Mail-Adresse, die auch für den bestehenden Lexware Office Login verwendet wird, zum Self Service eingeladen haben, dann wird zu seinen bereits bestehenden Berechtigungen noch die Self Service Berechtigung hinzugefügt.
Für den Mitarbeiter können Sie bei Bedarf die Berechtigungen erweitern, sofern er weitere Funktionen von Lexware Office nutzen soll.
Hinweis: Da der Vorname und Nachname abrechnungsrelevant sind, können diese Daten nur in Lexware Office Lohn & Gehalt geändert werden.