Um einen der beiden DATEV Datenservices (Rechnungsdatenservice oder Buchungsdatenservice) korrekt nutzen zu können, ist es erforderlich, dass Ihre Steuerkanzlei alle notwendigen Schritte in DATEV für Sie durchführt. Dabei ist auch eine Rechtvergabe erforderlich.
Den Inbetriebnahmeprozess, der über die MyDATEV Mandantenregistrierung erfolgt, kann nur Ihre Steuerkanzlei durchführen. Er wird direkt aus dem DATEV-Arbeitsplatz heraus gestartet.
DATEV stellt für die Steuerkanzleien dazu folgende Informationen zur Verfügung.
Geben Sie diese gerne an Ihre Steuerkanzlei weiter:
Bei Fragen kann sich die Steuerkanzlei direkt an das DATEV-Partner-Onboarding wenden und erhält kostenlose Unterstützung.