Nutzen Sie bzw. Ihr Shop System einen Zahlungsanbieter, der sich nicht direkt an Lexware Office anbinden lässt?
In diesem Artikel erläutern wir, wie Sie diese Zahlungseingänge in Lexware Office bearbeiten können.
Bitte stellen Sie sicher, dass sämtliche Rechnungen/Einnahmenbelege und eventuelle Rechnungskorrekturen für Ihre Verkäufe im System angelegt bzw. erfasst sind.
Das können Sie manuell machen oder über eine unserer Partneranbindungen, wie z.B. die Schnittstelle von Billbee.
Nun wählen Sie in Finanzen > Bank die Auszahlung Ihres Zahlungsanbieters aus.
In der Regel haben Sie von Ihrem Zahlungsanbieter eine Übersicht vorliegen, die Ihnen aufzeigt, welche Verkäufe mit dieser Zahlung ausgeglichen wurden.
Die dazugehörigen Belege ordnen Sie nun über "Bereits erfassten Beleg zuordnen" zu. Dabei ist zu beachten, dass Sie alle Belege gleichzeitig auswählen (Einnahme- und Ausgabebelege) und erst abschließend unten rechts auf "Zuordnungen übernehmen" klicken.
Da die Summe dieser Belege meist höher ist als die Auszahlung (weil bereits Gebühren einbehalten wurden), erscheint nach der Zuordnung eine Meldung über eine Differenz. Wählen Sie als Differenzgrund "Gebühren mit Steuer", wenn der Gebührenanteil Steuer enthält.
Sollten Sie Kleinunternehmer sein, fehlt diese Option und "Gebühren ohne Steuer" ist dann die für Sie passende Auswahl.
Ausländische Zahlungsanbieter
Sollte die Rechnung Ihres Zahlungsanbieters nicht aus Deutschland kommen, können Sie bei den Gebühren nicht mit dem Differenzgrund arbeiten, da in diesem Fall ein anderer steuerlicher Sachverhalt vorliegt.
Stattdessen erfassen Sie für die Gebühren dann jeweils Ausgabenbelege und wählen hierbei als Kategorie "Fremdleistung 13b" aus (Reverse-Charge). Diesen Ausgabebeleg können Sie dann gemeinsam mit den Einnahmebelegen der Zahlung zuordnen.
Erstattungen an Kunden über Zahlungsdienstleister
Sollten zudem Erstattungen an Ihre Kunden im Bankumsatz enthalten sein, müssen Sie auch für diese im Vorfeld Belege erstellen/anlegen. Wählen Sie hierfür bitte den Belegtyp "Einnahmenminderung" und ordnen Sie diese Belege zeitgleich mit den anderen Belegen zu.
Diese Vorgehensweise funktioniert zuverlässig, wenn Sie nicht mehr als ca. 50 bis 100 Belege pro Bankumsatz haben. Sollten Sie diese Grenzen überschreiten, empfiehlt sich, stattdessen die Einzelumsätze zu importieren. Dies können Sie z.B. über PayJoe abbilden.
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