👉 Wenn Ihre Bank die Umsatzsteuer auf die Kontoführungsgebühr separat ausweist, so können Sie mit den Umsätzen wie folgt umgehen:
Die Kontoführungsgebühr erfassen Sie in dem Fall auf die Kategorie "Kontoführungsgebühr" (bitte OHNE Steuer, da es sich um einen Nettobetrag handelt).
Die separat abgebuchte Steuer erfassen Sie auf die Kategorie "gezahlte Vorsteuer" (bitte bei Auswahl des Steuersatzes: "Keine" auswählen, da es sich um einen reinen Steuerbetrag handelt, aus dem nicht nochmal Steuer errechnet wird).
Stichworte: Kontogebühren, Kontoführungsgebühr, Bankgebühr, Vorsteuer, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Kontoführung