Bevor Sie den Beleg erfassen, klären Sie bitte, ob es sich um eine geschäftlich oder betrieblich veranlasste Bewirtung handelt. Oder handelt es sich nur um Aufmerksamkeiten? Sie sind sich unsicher? Der nachfolgende Artikel erläutert die Unterschiede.
Sie wissen, welche Art von Bewirtung vorliegt? Dann erfassen Sie den Beleg als Ausgabe in der Belegerfassung.
Bewirtungskosten (mit Geschäftspartnern)
Bei der Bewirtung von Geschäftspartner:innen, d.h. einem Geschäftsessen, wählen Sie bitte die Kategorie Bewirtungskosten (mit Geschäftspartnern). Natürlich können Sie auch unsere Synonymsuche mit Begriffen wie z.B. Geschäftsessen, Kunden, Essen oder ⎼ je nach Kontenrahmen ⎼ das Konto 6640/4650 verwenden.
Wichtig: Das Feld Steuer wird mit 19% vorbelegt - erfassen Sie im Feld Betrag den Bruttobetrag. Die Aufteilung der Kosten in den abziehbaren (70%) und nicht abziehbaren (30%) Anteil erfolgt automatisch.
Das macht Lexware Office:
Der Ausweis des Steuerbetrages erfolgt in der Umsatzsteuer-Voranmeldung, dort in der Position 66 (Vorsteuer)
Lexware Office nimmt automatisch diese Buchung für Sie vor:
Soll | an | Haben |
640 SKR04 / 4650 SKR03 | 70000 Winzerstüble | |
6644 SKR04 / 4654 SKR03 | 70000 Winzerstüble |
Anmerkung: Sollte sich aufgrund der automatischen Aufteilung der Kosten in in den abziehbaren (70%) und nicht abziehbaren (30%) Anteil eine Rundungsdifferenz von max. 1 Cent ergeben, so wird diese ebenfalls automatisch berücksichtigt
Bewirtungskosten (nur Mitarbeiter:innen).
Bei der Bewirtung von Mitarbeiter:innen ist der Anlass betrieblich bedingt. Hierzu wählen Sie die Kategorie Bewirtungskosten (nur MA). Es wird der Gesamtbetrag angesetzt. Ein automatischer Belegsplit findet nicht statt.
Bewirtung von Geschäftspartner:innen, Bewirtung von Mitarbeiter:innen, Arbeitnehmerbewirtung, Geschäftsessen