Allgemeines zum Kassenbuch
Die Kasse von Lexware Office ist als Kassenbuch geeignet und GoBD-konform. Dieses Kassenbuch entspricht damit dem Buchhaltungskonto "Kasse", dies ist keine Registrierkasse. Aus diesem Grund ist es weder möglich noch erforderlich, einen Tages-, Wochen- oder Monatsabschluss zu tätigen.
Der verantwortungsvolle Umgang und weiterführende Aufzeichnungspflichten obliegen Ihnen als Unternehmer:in, da wir an dieser Stelle keine Möglichkeit haben, die individuellen Gegebenheiten allgemeingültig abzubilden. Gerne können Sie dazu auch Rücksprache mit Ihrer Steuerkanzlei halten.
📍 Ist das Kassenbuch in Lexware Office vom Finanzamt anerkannt?
Ja, das Kassenbuch funktioniert rechtskonform und ist vom Finanzamt anerkannt.
📍 Wie viele Kassen kann ich nutzen?
Pro Lexware Office Account können Sie eine Kasse verwalten.
📍 Ab welcher Version kann ich die Kasse nutzen?
Bitte beachten Sie, dass diese Funktion des elektronischen Kassenbuches ab der
Version L Ihnen vollumfänglich zur Verfügung steht.
📍 Bin ich verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen?
Dies hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie ein Kassenbuch führen müssen, wenden Sie sich zur Klärung Ihrer individuellen Situation bitte an Ihre Steuerberatung.
📍 Was passiert mit meinen Daten im Kassenbuch, wenn ich mich für eine günstigere Produktversion entscheide?
Ihre erfassten Daten im Kassenbuch bleiben weiterhin zugänglich. Sie können erfasste Daten bearbeiten und löschen. Die Eingabe neuer Daten ist in der Produktversion, in der das Kassenbuch nicht im Funktionsumfang enthalten ist, allerdings nicht mehr möglich.
Anfangsbestand in der Kasse
Sie möchten in der Kasse mit dem Erfassen der Geschäftsvorfälle loslegen und haben bereits einen Bargeldbestand? Dann erfassen Sie den Anfangsbestand im Menüpunkt Finanzen > Kasse, wo Sie am oberen Rand den Anfangsbestand finden.
Lexware Office übernimmt dabei automatisch diese Buchung für Sie vor:
Es ist auch möglich, den Anfangsbestand zu ändern.
Beim Ändern des Anfangsbestands können Sie den Betrag und auch das Datum anpassen.
📍 Bitte beachten Sie, dass der Betrag nur auf einen anderen Betrag änderbar ist und nicht nachträglich auf 0,00 € gesetzt werden kann.
Sie haben keinen Bargeldbestand? Dann starten Sie einfach mit dem ersten Geschäftsvorfall.
Kann ich die Kasse löschen?
Um die Kasse in Lexware Office löschen zu können, dürfen keine Kassenbucheinträge bestehen, keine Zeiträume festgeschrieben oder eine USt-Voranmeldung versendet worden sein.
Bitte prüfen Sie die genannten Voraussetzungen. Falls dies zutrifft, so kann das Buchhaltungskonto der Kasse nicht mehr gelöscht werden, da festgeschriebene Buchungen/Belege storniert werden müssten und jedes Storno eine neue Buchung erzeugt.
Sollten für die Kassenbucheinträge noch keine Zeiträume festgeschrieben oder eine USt-Voranmeldung versendet worden sein, können Sie die Kassenbucheinträge manuell löschen. Klicken Sie dazu auf das X am Ende des Kassenbucheintrages.
Erst wenn alle Einträge gelöscht wurden, können Sie die Kasse über den Button "Ändern" löschen:
💡 Bitte beachten Sie, dass Sie den Anfangsbestand im Nachhinein nicht auf 0,00 € verändern können. Dieser lässt sich nur auf einen anderen Betrag verändern. (s.o.)
Zusätzliche Informationen
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