Alle Kollektionen
Löhne & Gehälter abrechnen
Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wie trage ich "Beschäftigungsverbot" für meine Mitarbeitende ein?
Wie trage ich "Beschäftigungsverbot" für meine Mitarbeitende ein?
Osman Kivrak avatar
Verfasst von Osman Kivrak
Vor über einer Woche aktualisiert

Einleitung

Die Beschäftigungsverbote, die man in lexoffice eintragen kann, beziehen sich immer auf den Schutz von schwangeren Mitarbeiterinnen.

❗️Info:

Wenn es sich um den regulären Mutterschutz handelt, müssen Sie diesen wie in folgendem Artikel beschrieben eintragen: Wie geht lexoffice mit Mutterschutz um?


Wie trage ich das Beschäftigungsverbot in lexoffice ein?

Sie tragen das Beschäftigungsverbot im Abrechnungsassistenten unter "Abrechnung - Schritt 1 Abwesenheiten" ein.

Wählen Sie bei der betroffenen Mitarbeiterin "Abwesenheiten hinzufügen" aus.

An dieser Stelle wählen Sie "Beschäftigungsverbot" aus.

Sobald Sie "Beschäftigungsverbot" anklicken, öffnet sich ein Dialog mit folgendem Inhalt:

Hier können Sie bei der Begründung auswählen, ob es sich um ein Ärztliches Attest gemäß §16 Mutterschutzgesetz oder eine Tätigkeiten gemäß §§5,6 und 11 Mutterschutzgesetz handelt

Sie müssen in beiden Fällen angeben, wie lange das Beschäftigungsverbot Gültigkeit hat. Mit dem Beginn des Mutterschutzes endet ein Beschäftigungsverbot immer.

In dieser Maske tragen Sie ausschließlich das Beschäftigungsverbot ein, nicht den Mutterschutz (mehr Informationen zum Mutterschutz finden Sie hier.)


Ärztliches Attest gemäß §16 Mutterschutzgesetz

Hier handelt es sich um ein Beschäftigungsverbot, das von der Ärztin/ vom Arzt individuell ausgesprochen wird.

Der Arbeitgeber darf in diesem Fall eine schwangere Frau nicht beschäftigen, sollte ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.


Tätigkeiten gemäß §§5,6 und 11 Mutterschutzgesetz

Je nach Arbeit und Branche dürfen Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. In solchen Fällen wählen Sie diesen Punkt aus.


Besonderheiten beim "teilweisen Beschäftigungsverbot"

In der Schwangerschaft kann ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Entscheidung darüber, welche Arbeiten noch ausgeübt werden dürfen und für welche Dauer, obliegt allein der/dem behandelnden Ärztin/Arzt.

Wie trage ich das "teilweise Beschäftigungsverbot" in lexoffice ein?

Aktuell kann lexoffice Lohn & Gehalt diesen Sachverhalt nicht abbilden.


Hat dies Ihre Frage beantwortet?