Einleitung
Die Beschäftigungsverbote, die man in lexoffice eintragen kann, beziehen sich immer auf den Schutz von schwangeren Mitarbeiterinnen.
❗️Info:
Wenn es sich um den regulären Mutterschutz handelt, müssen Sie diesen wie in folgendem Artikel beschrieben eintragen: Wie geht lexoffice mit Mutterschutz um?
Wie trage ich das Beschäftigungsverbot in lexoffice ein?
Sie tragen das Beschäftigungsverbot im Abrechnungsassistenten unter "Abrechnung - Schritt 1 Abwesenheiten" ein. Wählen Sie bei der betroffenen Mitarbeiterin "Abwesenheiten hinzufügen" aus. An dieser Stelle wählen Sie "Beschäftigungsverbot" aus.
Sobald Sie "Beschäftigungsverbot" anklicken, öffnet sich ein Dialog mit folgendem Inhalt:
Ärztliches Attest gemäß §16 Mutterschutzgesetz
Hier handelt es sich um ein individuelles Beschäftigungsverbot, das von der Ärztin/ vom Arzt individuell ausgesprochen wird.
Tätigkeiten gemäß §§5,6 und 11 Mutterschutzgesetz
Je nach Arbeit und Branche dürfen Schwangere bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben. In solchen Fällen wählen Sie diesen Punkt aus.
Sie müssen in jedem Fall angeben, wie lange das Beschäftigungsverbot Gültigkeit hat. Mit dem Beginn des Mutterschutzes endet ein Beschäftigungsverbot immer. In dieser Maske tragen Sie nur das Beschäftigungsverbot ein, nicht den Mutterschutz (mehr Informationen zum Mutterschutz finden Sie hier.)
Besonderheiten beim "teilweisen Beschäftigungsverbot"
In der Schwangerschaft kann ein teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Die Entscheidung darüber, welche Arbeiten noch ausgeübt werden dürfen und für welche Dauer, obliegt allein der/dem behandelnden Ärztin/Arzt.
Wie trage ich das "teilweise Beschäftigungsverbot" in lexoffice ein?
Aktuell kann lexoffice Lohn & Gehalt diesen Sachverhalt nicht abbilden.