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Der automatische Meldeversand in lexoffice
Wie kann ich überprüfen, ob der ELStAM Abruf funktioniert hat?
Wie kann ich überprüfen, ob der ELStAM Abruf funktioniert hat?
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Verfasst von lexoffice support
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis:


1. Vorarbeiten für den erfolgreichen ELStAM Abruf:

Das Arbeitgebersignal ist für die Meldekommunikation des ELStAM Verfahrens unerlässlich und muss separat von Ihrem zuständigen Finanzamt frei geschaltet werden.

❗️Hierzu muss das Finanzamt aktiv durch Sie informiert werden. Nutzen Sie gerne unser Musterschreiben hierzu. Anschreiben A-Signal.docx

Nach der Erteilung des Arbeitgebersignals kann es laut den uns vorliegenden Informationen je nach Bundesland zu unterschiedlichen Wartezeiten bei der elektronischen Übermittlung vom Finanzamt an unser Meldecenter kommen.

Im nächsten Schritt stellen Sie bitte sicher, dass in lexoffice Lohn - im Bereich FIRMA - die Steuernummer für den Bereich Lohnsteuer hinterlegt ist, damit die ELStAM Meldekommunikation möglich ist.

Sollten Sie bereits Nachrichten in lexoffice zum Arbeitgebersignal erhalten haben, können Sie diese gerne als “gelesen” markieren, damit diese ausgeblendet werden.

💡 Die noch ausstehenden ELStAM Meldungen werden automatisch an das Finanzamt gesendet, sobald wir das Arbeitgebersignal vom Finanzamt erhalten. Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen (auf Basis Ihrer eingegebenen Steuerdaten) erfolgen unabhängig vom Arbeitgebersignal.


2. Wie erkenne ich den erfolgreichen ELStAM Abruf?

Rufen Sie sich die Mitarbeiterstammdaten über "Mitarbeiter" auf und wählen den Mitarbeiter aus, für den Sie überprüfen möchten, ob der ELStAM Abruf erfolgreich war.

❌ ELStAM Abruf war noch nicht erfolgreich, hier können die Lohnsteuerabzugsmerkmale noch bearbeitet werden:

✅ ELStAM Abruf war erfolgreich, die Lohnsteuerabzugsmerkmale sind festgeschrieben und können nicht mehr bearbeitet werden:


3. Was kann ich prüfen, wenn der ELStAM Abruf nicht funktioniert?

Auch wenn das Arbeitgebersignal gesetzt wurde, gibt es Fälle, in denen die Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht über den ELStAM Abruf erfolgen können.

Beispielsweise, wenn die Steuer ID des Mitarbeitenden oder das Geburtsdatum fehlerhaft in den Mitarbeiterstammdaten hinterlegt wurden. Möglicherweise ist das Geburtsdatum beim Finanzamt abweichend hinterlegt. Sie erhalten dann in lexoffice eine Nachricht (Briefsymbol) über falsche Daten zur Steuer ID/Geburtsdatum eines Mitarbeitendes.

In einem solchen Fall ist ein Eingreifen durch Sie nötig, damit die korrekten Daten hinterlegt werden und der ELStAM Abruf beim nächsten Versuch erfolgreich ist. Wenden Sie sich für eine Korrektur der Steuer-ID/Geburtsdatum an den Support und teilen die korrekten Daten mit.

❗ Greifen Sie an diesem Punkt nicht ein und rechnen weiter mit den fehlerhaften Daten ab. Dies kann zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringen, z.B. kann dann auch die Lohnsteuerbescheinigung für den Mitarbeitenden nicht gesendet werden.


4. Wie kann ich ELStAM Daten korrigieren?

Sind die Lohnsteuerabzugsmerkmale durch einen erfolgreichen ELStAM Abruf einmal bestätigt (siehe Screenshot) sind diese festgeschrieben und können auch durch unseren Support nicht mehr geändert werden.

👉 Eine Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale muss grundsätzlich über das Finanzamt erfolgen.


Hat dies Ihre Frage beantwortet?