Inhaltsübersicht
1. Warum kann ich Mitarbeiter:Innen ohne Versicherungsnummer nicht beliebig oft abrechnen?
Ohne die Versicherungsnummer des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin können wichtige Pflichtmeldungen an die Krankenkassen und Rentenversicherung weder erstellt noch verschickt werden.
Damit erhalten Sie als Arbeitgeber zum Beispiel keine Rückerstattungen für Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall oder die betroffenen Mitarbeiter:Innen keine Rentenversicherungspunkte.
Deshalb können Mitarbeiter:Innen in lexoffice maximal 2-mal ohne Versicherungsnummer abgerechnet werden - danach wird die Abrechnung gesperrt, bis die Versicherungsnummer mit der Versicherungsnummernabfrage erfolgreich abgefragt wurde.
2. Wie hebe ich die die Abrechnungssperre durch Mitarbeiter:Innen ohne Versicherungsnummer auf?
Zur Aufhebung der Abrechnungssperre gehen Sie bitte wie folgt vor:
Liegt Ihnen die Versicherungsnummer nach der Versicherungsnummernabfrage nicht vor, prüfen Sie folgende Angaben in den Mitarbeiterdaten auf ihre Richtigkeit und korrigieren Sie diese gegebenenfalls:
Persönliche Daten
Anrede (Geschlecht)
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Straße Nr.
PLZ/ Ort
Geburtsname, Geburtsort, Geburtsland
Sozialversicherung
Geburtsname
Geburtsort
Geburtsland
Sobald Sie die Änderungen an diesen Angaben vorgenommen und die Mitarbeiterdaten gespeichert haben, führt lexoffice automatisch eine neue Versicherungsnummerabfrage bei der Rentenversicherung für Sie durch.
Die Antwort der Rentenversicherung dauert in der Regel max. 2-4 h.
Sobald die Rückmeldung der Versicherungsnummer vorliegt, trägt lexoffice diese in die Mitarbeiterdaten ein und hebt die Sperrung der Abrechnung auf.
Sollten alle unter Punkt 2 genannten Angaben korrekt sein oder lexoffice innerhalb Sie nach 4 Stunden keine Versicherungsnummer erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Lohn & Gehalt Support.