Mit dem Jahressteuergesetz 2022, welches am 16.12.2022 vom Bundesrat verabschiedet worden ist, hat die Bundesregierung u. a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen beschlossen. In § 12 Abs. 3 UStG ist eine Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Lieferung und Installation begünstigter Anlagen ab 2023 hinzugekommen → Mehr erfahren.
Wie kann ich die 0% USt in Lexware Office nutzen?
Nachfolgend finden Sie alle Informationen zur Erstellung und Erfassung von Belegen mit 0% Steuer sowie zur Anpassung der Umsatzsteuervoranmeldung.
Status
Dieser Artikel wird fortlaufend mit Ankündigungen zu unseren Anpassungen in Lexware Office aktualisiert. Hier finden Sie die letzten Updates:
Die neuen Funktionalitäten stehen in Lexware Office zur Verfügung.
Der obere Teil des Artikels wurde mit einer Vorschau zur Umsetzung in Lexware Office erweitert.
Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung der neuen Steuersätze in der Rechnungsstellung, der Verbuchung der Kategorie "Photovoltaikanlagen" in der Belegerfassung sowie der Übermittlung der neuen Position 87 in der Umsatzsteuervoranmeldung, sodass diese Funktionen schon bald zur Verfügung stehen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld mit uns.
Wir werden Lexware Office in den ersten Wochen des Jahres 2023 um eine Unterstützung des Nullsteuersatzes erweitern. Um Sie bei der Rechnungserstellung und -erfassung zu unterstützen, prüfen wir aktuell die Anforderungen. Bitte warten Sie aus diesem Grund auf die Bereitstellung der neuen Funktionen, um eine korrekte Belegerstellung und -verbuchung im Rahmen des neuen § 12 UStG Abs. 3 zu gewährleisten. (Hinweis: Die Verwendung von steuerfreien Belegtypen oder der Auswahl von „Keine“ Steuer bei der Belegerstellung führt nicht zu der richtigen Verbuchung Ihrer Belege).
Wir befinden uns aktuell aktiv in der Prüfung dieses Themas.