Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 0% eingeführt, welcher ab dem Jahr 2023 für die Lieferung begünstigter Photovoltaikanlagen anwendbar ist. Mehr erfahren.
Auch wenn auf diese Umsätze keine Umsatzssteuer abzuführen ist, ist dieser steuerpflichtige Umsatz in der Umsatzsteuervoranmeldung (UstVa) zu übermitteln. Hierzu wurde im Formular zur UstVa eine neue Position (Zeile 14, Nummer 87) ergänzt:
Da die Steuer in jedem Fall 0 Euro beträgt, wurde in Zeile 14 nur ein Feld (anstelle von zwei Feldern wie bei den Steuersätzen 19% und 7%) eingefügt.
Wie kann ich Umsätze zu 0% USt mit Lexware Office melden?
Zum Stand Januar 2023 ist die Umsatzsteuer von 0% (Nullsteuersatz) nur auf Leistungen begünstiger Photovoltaikanlagen anzuwenden. Bei Rechnungen und Einnahmen vor dem 01.01.2023 kann kein Umsatz mit 0% USt gemeldet werden.
In der Rechnungsstellung steht hierzu der Rechnungstyp Photovoltaikanlagen bereit. Bei dieser werden alle Rechnungspositionen mit 0% USt erfasst. Der Umsatz fließt automatisch in die UstVa auf die neue Position ein.
In der Belegerfassung können ebenfalls Einnahmen und Einnahmenminderungen mit 0% USt erfasst werden. Wählen Sie hierzu die Kategorie Photovoltaikanlagen aus. Entsprechende Umsätze fließen wie bei Rechnungen automatisch in die neue UstVa-Position ein.
Die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung (Elstern) wurde in Lexware Office um die Position 87 erweitert. Diese sehen Sie in der Übersicht der zu übermittelnden Informationen sowie auf dem Protokoll der Übermittlung.