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Erfassung von Einnahmen mit Steuersatz 0% aus begünstigten Photovoltaik-Leistungen
Erfassung von Einnahmen mit Steuersatz 0% aus begünstigten Photovoltaik-Leistungen

Photovoltaik, Solar, 0 % Umsatzsteuer, Nullsteuersatz, Belegerfassung, Einnahme

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Verfasst von Jan B.
Vor über einem Jahr aktualisiert

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 0% eingeführt, welcher ab dem Jahr 2023 für die Lieferung begünstigter Photovoltaikanlagen anwendbar ist. Mehr erfahren.

Wie erfasse ich einen Einnahmenbeleg für PV-Leistungen?

Laden Sie ihr Belegbild hoch und wählen Sie "Einnahme" aus. Das Belegdatum (bzw. Leistungsdatum) muss ab dem 01.01.2023 liegen. Ihnen steht die Einnahmenkategorie "Photovoltaikanlagen" zur Verfügung. Bei dieser kann kein Steuersatz ausgewählt werden. Umsätze mit dieser Kategorie werden in der Umsatzsteuervoranmeldung als Umsätze mit 0% Steuer berücksichtigt.


Übrigens, in der Rechnungsstellung steht hierzu der Rechnungstyp Photovoltaikanlagen bereit. Bei diesen Dokumenten werden alle Rechnungspositionen mit 0% USt erfasst.

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