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Wie erfasse ich den Beleg für meine korrigierte USt-VA?
Wie erfasse ich den Beleg für meine korrigierte USt-VA?

Sie haben eine korrigierte Meldung für Ihre USt-VA abgegeben und möchten für diese einen Beleg erfassen? Hier erfahren Sie, wie es geht!

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Verfasst von Johanna
Vor über 7 Monaten aktualisiert

Grundsätzlich wird beim Versand einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt-VA) nicht nur die Differenz zur Originalmeldung gemeldet, sondern es werden immer die kompletten Beträge einschließlich den Änderungen erneut übertragen.

🕑 Nun ist der Zeitpunkt des Versandes interessant. Hieraus ergeben sich zwei Varianten, die für die korrekte Vorgehensweise mit Ihrer Korrekturmeldung relevant sind:

Variante 1: Die korrigierte Meldung wurde kurz nach der Originalmeldung versendet:

Wenn Sie die korrigierte Meldung relativ zeitnah nach der Originalmeldung versenden, wird das Finanzamt die Originalmeldung nicht einzeln einziehen und die Zahlung wird auf Grundlage der berichtigten Meldung erfolgen.

👉 In diesem Fall löschen Sie den erfassten Beleg aus der Originalmeldung und erfassen den Beleg mit dem Belegbild und dem Betrag der berichtigten UStVA.

Variante 2: Die Zahlung für die Originalmeldung hat bereits stattgefunden:

Sollte aber auf Grundlage der Originalmeldung bereits eine Zahlung passiert sein, ist diese Zahlung dem Beleg mit der Originalmeldung zuzuordnen. Nach Versand der berichtigten USt-VA können Sie nun erneut einen Beleg erstellen.

👉 Hierbei müssen Sie aber manuell eingreifen, da standardmäßig der Gesamtbetrag der Meldung zur Erfassung vorgeschlagen wird. Maßgebend ist hier, ob die Berichtigung eine Nachzahlung oder eine Erstattung ergibt.

🧾 Beleg für die Korrekturmeldung erfassen:

  • Speichern Sie zuerst das Übertragungsprotokoll der Korrekturmeldung auf Ihrem Rechner ab.

  • Erzeugen Sie direkt nach dem Versand der berichtigten Meldung einen Beleg und laden das gespeicherte Protokoll als Belegbild hoch.

  • Sie müssen dann nur noch den Betrag abändern und den Differenzbetrag zur Originalmeldung erfassen. Abschließend können Sie die dazugehörige Zahlung dem Beleg zuordnen.

👉 Berücksichtigen Sie bei der Erfassung des Beleges aus der Korrekturmeldung auch die Belegart, sowie die Kategorie, die Sie bei Erfassung der Ursprungsmeldung gewählt haben.

Folgende Varianten kommen hier dann infrage:

Ursprungsmeldung

Belegart

Kategorie

Zahllast

Ausgabe

"Umsatzsteuer-Vorauszahlung"

Korrekturmeldung

💰 Bei Erstattung

Ausgaben-Minderung

"Umsatzsteuer-Vorauszahlung"

💸 Bei Nachzahlung

Ausgabe

"Umsatzsteuer-Vorauszahlung"

oder:

Ursprungsmeldung

Belegart

Kategorie

Vorsteuerüberschuss

Einnahme

"Umsatzsteuer-Vorauszahlung"

Korrekturmeldung

💰 Bei Erstattung

Einnahme

"Umsatzsteuer-Vorauszahlung"

💸 Bei Nachzahlung

Einnahmen-Minderung

"Umsatzsteuer-Vorauszahlung"


Korrigierte Meldung USt-VA, berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Erstattung Umsatzsteuer-Vorauszahlung

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