1. Finanzamt als Kontakt anlegen
Um Ihren Beleg aus der Übermittlung Ihrer USt-VA korrekt zu erfassen, empfehlen wir Ihnen vorab das Finanzamt als Kontakt anzulegen und die Voranmeldung mit diesem zu buchen.
Wählen Sie beim Anlegen des Kontaktes (über den Menüpunkt "Kontakte") als Kontakttyp die Option "Kunde/Lieferant" aus:
2. Beleg richtig erfassen
Sobald Sie Ihre USt-VA an ELSTER übermitteln, erhalten Sie von Lexware Office eine Abfrage, ob Sie einen Beleg für die Umsatzsteuer-Zahlung erzeugen möchten. Dies bestätigen Sie über den grünen Button:
Nun werden Sie in die Belegerfassung weitergeleitet und können den Beleg entsprechend erfassen. Als Kontakt wird Ihnen hier der Sammelkunde vorgeschlagen, diesen ändern Sie bitte auf Ihren Kontakt für das Finanzamt:
💸 Bei Zahllast: Erzeugen Sie direkt nach dem Versand der Meldung einen Beleg (als Ausgabe) auf die Kategorie "Umsatzsteuer-Vorauszahlung". Abschließend können Sie die dazugehörige Zahlung dem Beleg zuordnen.
💰 Bei einer Erstattung (Vorsteuerüberschuss): Erfassen Sie einen Beleg (als Einnahme) auf die Kategorie "Umsatzsteuer-Vorauszahlung". Nun können Sie die Erstattung (Zahlung) dem Beleg zuordnen.
Bei den folgenden Belegen Ihrer USt-VA sollte Lexware Office sich das Finanzamt als Kontakt gemerkt haben und diesen Kontakt entsprechend vorbelegen.
🤔 Und was mache ich, wenn ich den Beleg für eine korrigierte Meldung meiner USt-VA erfassen muss?
Hier gelangen Sie zu unserem Wissensartikel, der Ihnen die richtige Vorgehensweise aufzeigt: