Eintragung der Gefahrtarife
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Verfasst von Osman Kivrak
Vor über einer Woche aktualisiert

Um mit lexoffice Lohn & Gehalt abrechnen zu können, muss für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens eine Gefahrtarifstelle hinterlegt werden.

lexoffice fragt die Gefahrtarifstelle automatisch bei der hinterlegten Berufsgenossenschaft ab.

Wie Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dann die Gefahrtarifstelle zuweisen, erfahren Sie in diesem Erklärvideo. Übrigens wird auch aufgezeigt, wie Sie bei mehreren Gefahrtarifen je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer vorgehen müssen.

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