Doppelte Buchungen

Sie haben doppelte Buchungen in Ihrer Buchhaltung gefunden? Hier zeigen wir Ihnen mögliche Ursachen und den dazugehörigen Lösungsweg auf

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Verfasst von Johanna
Vor über einer Woche aktualisiert

lexoffice arbeitet nach der doppelten Buchführung

Unabhängig davon, welche Gewinnermittlung (EÜR oder Bilanz) Sie in Ihren allgemeinen Einstellungen hinterlegt haben, arbeitet lexoffice immer nach der doppelten Buchführung.

Wenn Sie z.B. Rechnungen schreiben oder Ausgabenbelege erfassen, werden immer offene Posten gegenüber Debitoren/Kreditoren gebildet.

Durch die Zuordnung der Zahlungen zum jeweiligen Beleg wird dann dieser offene Posten ausgeglichen.

Daher werden für jeden Beleg in der Buchungsübersicht zwei Buchungen angelegt:

  • einmal die Ausgabe/Einnahme mit dem Beleg plus Steuern (1)

  • und die Zahlung, also der Ausgleich der Verbindlichkeit oder Forderung (2), z.B. so:

Hinweis 👉 Bei eingestellter Ist-Versteuerung werden bei Einnahmen sogar drei Buchungen erzeugt:

  • Einnahme mit Steuerbuchung (1)

  • Zahlungsbuchung (2)

  • und das Fälligwerden der USt mit Zahlungseingang (3), z.B. so:

💡 Die doppelte Buchführung kann in lexoffice nicht deaktiviert werden.

Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung ist es nicht zwingend notwendig nach der doppelten Buchführung zu arbeiten - hier reicht es grundsätzlich aus nach der sogenannten "einfachen Buchführung" zu arbeiten.

Die doppelte Buchführung ist jedoch auch für eine EÜR zulässig und kann daher auch ohne Bedenken von Ihnen angewendet werden.

Doppelte Einnahmen und Ausgaben erfasst

Doppelte Einnahmen/Ausgaben können entstehen, wenn Sie Ihre erstellten/erfassten Belege nicht mit der dazugehörigen Bankzahlung verknüpfen, sondern für diese die Zahlart "Privat" erfassen.

💡 Tipp:

Dies erkennen Sie, wenn Sie den Beleg in Ihrer Belegliste auswählen. Wenn Sie vor dem Gesamtbetrag in der Detailleiste keine Information darüber finden, ob es sich hier um eine Bank- bzw. Kassenzahlung handelt, dann wurde die Zahlung als "private" Zahlung erfasst. Z.B. so:

Wenn Sie nun die eigentliche Zahlung in der Bank nicht mit diesem Beleg verknüpfen, sondern diese lediglich auf eine Einnahmekategorie/Ausgabenkategorie kategorisieren, haben Sie eine doppelte Einnahme/Ausgabe erzeugt.

Sollten Sie dies in Ihrem Account feststellen, empfehlen wir Ihnen, die Zuordnung zwischen Zahlung und Kategorisierung aufzuheben:

Auch die erfasste Zahlung bei dem Beleg können Sie über das Papierkorb-Symbol löschen:

Anschließend können Sie die Zahlung in der Bank erneut auswählen. Über "Bereits erfassten Beleg zuordnen" können Sie nun den Beleg der Zahlung zuordnen:

Auf diesem Weg wird dann auch die doppelte Einnahme/Ausgabe korrigiert ✅

Doppelte Personalkosten erzeugt

Eine doppelte Buchung der Personalkosten kann entstehen, wenn Sie für die Kategorisierung der entsprechenden Umsätze Kategorien aus dem Bereich "Personal" gewählt haben:

Wenn Sie mit lexoffice-Lohn & Gehalt arbeiten, wird durch die automatische Lohnverbuchung die Gehaltsbuchung bereits in diesem Schritt von uns vorgenommen.

Der dazugehörige Bankumsatz muss jedoch manuell kategorisiert werden. Wählen Sie hier bspw. "Gehälter" erzeugen Sie mit Auswahl dieser Kategorie eine doppelte Buchung der Personalkosten.

Verwenden Sie in diesem Fall bitte nur Kategorien aus dem Bereich "Zu zahlen", da es sich bei den dazugehörigen Konten um Verrechnungskonten handelt. Mit Auswahl einer dieser Kategorien vermeiden Sie also, dass Ihre Personalkosten doppelt aufgeführt werden:

In folgendem Wissensartikel haben wir alle Informationen zur korrekten Verbuchung Ihrer Personalkosten für Sie zusammengestellt


Hat dies Ihre Frage beantwortet?