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Anmeldung und Sicherheit
Die Anmeldung in zwei Schritten (Zwei-Faktor-Authentifizierung)
Die häufigsten Fehlerquellen bei der Anmeldung in zwei Schritten (Zwei-Faktor-Authentifizierung)
Die häufigsten Fehlerquellen bei der Anmeldung in zwei Schritten (Zwei-Faktor-Authentifizierung)

Hier erfahren Sie, warum die Anmeldung mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung scheitern kann und wie Sie dies vermeiden können.

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Verfasst von Robin
Vor über einer Woche aktualisiert

Sie möchten Ihren lexoffice Account mit der Zwei-Faktor-Authentifizierung zusätzlich schützen, oder haben dies bereits getan? Sehr gut!

In diesem Artikel möchten wir Ihnen die häufigsten Fehlerquellen und Stolpersteine bei der Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung zeigen und wie diese leicht umgangen werden können.

Die lexoffice App wurde nach der Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung deinstalliert.

Beim Anmelden in lexoffice werden Sie nach der Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung aufgefordert, die Push-Nachricht auf Ihrem mobilen Gerät zu bestätigen. Haben Sie die lexoffice App deinstalliert, können Sie jedoch die Push-Nachrichten auf Ihrem mobilen Gerät nicht mehr erhalten. Wenn Sie die lexoffice App neu installieren, wird dort ebenfalls eine Bestätigung auf dem als zweiter Faktor hinterlegten Gerät gefordert.

  • Erklärung: Sie benötigen die lexoffice App nicht nur zum Einrichten der Zwei-Faktor-Authentifizierung, sondern auch für die Anmeldung in lexoffice. Die Nachricht wird nämlich von der lexoffice-Web-Version in Ihrem Browser an die lexoffice-App geschickt.
    Wenn Sie die lexoffice App deinstallieren, kann die Nachricht nicht mehr zugestellt werden und die Zwei-Faktor-Authentifizierung schlägt fehl. Wenn Sie die lexoffice App neu installieren, ist ein Login in der lexoffice App in diesem Fall auch nicht mehr möglich, da dort ebenfalls eine Bestätigung auf dem als zweiter Faktor hinterlegten Gerät gefordert wird.

  • Lösung: Installieren Sie die lexoffice App neu. Dafür besuchen Sie den App Store (iOS) oder den Google Play Store (Android).

Push Benachrichtigungen sind auf dem als zweiter Faktor hinterlegten Gerät deaktiviert.

Sie haben die lexoffice App installiert und sind eingeloggt. Sie erhalten trotzdem keine Push-Nachricht auf ihrem mobilen Gerät.

  • Erklärung: Wenn Sie die Push-Nachrichten auf Ihrem zwei Faktor Gerät (z.B. Smartphone oder Tablet) nicht aktiviert haben, können diese nicht zugestellt werden.

  • Lösung: Aktivieren Sie die Push-Nachrichten in den Einstellungen Ihres Geräts, das Sie als zweiten Faktor verwenden - in der Regel Ihr Smartphone oder Tablet.
    Normalerweise finden Sie diese Einstellungen in den Geräteeinstellungen Ihres Smartphones oder Tablets.
    Über die lexoffice iOS App werden Sie direkt in die Geräteeinstellungen weitergeleitet, indem Sie über das Zahnradsymbol auf die Option "Mitteilungen" tippen und dann auf "Bearbeiten".

Anmeldung erfolgt über einen Zugang des anderen Benutzers (Push Nachricht kommt dann auf dessen Gerät an)

Sie versuchen sich in der lexoffice Web App einzuloggen und werden aufgefordert, die Push-Nachricht auf Ihrem Gerät zu bestätigen. Stattdessen erhält ein:e Kolleg:in eine Push-Nachricht.

  • Erklärung: Vermutlich teilen Sie sich einen Account mit eine:r Kolleg:in - das heißt, Sie benutzen beide die gleiche E-Mail-Adresse und das gleiche Passwort, um sich bei lexoffice anzumelden. Die Anmeldung in zwei Schritten ist allerdings an das Gerät gebunden, mit dem sie eingerichtet wurde. Darum werden die Push-Nachrichten immer an dieses Gerät gesendet.

  • Lösung: Teilen Sie keine Accounts, auch nicht mit Kolleg:innen! Sie können Ihrem Unternehmen bei lexoffice kostenlos weitere Benutzerzugänge für Mitarbeitende hinzufügen. Hier finden Sie eine Anleitung dazu. So können alle Mitarbeitenden für Ihre Zugänge die Anmeldung in zwei Schritten nutzen.

Neues Mobiltelefon (altes Gerät für die Zwei-Faktor-Authentifizierung ist defekt, gestohlen, etc.)

Sie haben ein neues Gerät für die Zwei-Faktor-Authentifizierung, weil das Bisherige defekt ist, verloren gegangen ist oder gestohlen wurde.

  • Lösung:

    • A: Wenn Sie Ihr altes Gerät noch haben: Benutzen Sie Ihr altes Gerät wie gewohnt als zweiten Faktor für den Login. Gehen Sie dann in Ihr Profil und dann zum Abschnitt „Anmeldung in zwei Schritten“. Deaktivieren Sie die Anmeldung in zwei Schritten.
      Aktivieren Sie dann die Anmeldung in zwei Schritten erneut – mit Ihrem neuen Gerät. Dafür müssen Sie auf dem neuen Gerät die lexoffice App installiert haben und in der App eingeloggt sein. Achtung: Sie können immer nur ein Gerät als zweiten Faktor verwenden.

    • B: Wenn Sie Ihr altes Handy nicht mehr haben: Ersatzcode verwenden oder den lexoffice Support kontaktieren. Den Ersatzcode sollten Sie bei der Einrichtung der Zwei-Faktor-Authentifizierung als txt.-Datei heruntergeladen haben. Suchen Sie in Ihren Dateien nach dem Stichwort „lexoffice_ersatzcode“.

Backup des Mobilgeräts (des Zwei-Faktor-Geräts) wurde durchgeführt (z.B. Zurücksetzen auf Werkseinstellung)

Sie versuchen sich in der lexoffice Web App einzuloggen und werden aufgefordert, die Push-Nachricht auf Ihrem Gerät zu bestätigen. Die Push-Nachricht kommt nicht an. Sie haben vor kurzem Ihr mobiles Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt oder aus einer Backup-Sicherung wiederhergestellt.

  • Erklärung: Wenn Sie Ihr Gerät auf Werkseinstellungen zurücksetzen, wird die lexoffice App von Ihrem Smartphone gelöscht. Wenn Sie dann Ihre Daten mit einer Backup-Sicherung wiederherstellen, dann werden Sie von Ihrer lexoffice App abgemeldet. Ein Login in der lexoffice App ist in diesem Fall auch nicht mehr möglich, da dort ebenfalls eine Bestätigung auf dem als zweiter Faktor hinterlegten Gerät gefordert wird.

  • Lösung: Falls die lexoffice App nicht auf Ihrem Gerät für den zweiten Faktor installiert ist, installieren Sie die App neu. Dafür besuchen Sie den App Store (iOS) oder den Google Play Store (Android).

“Manuelle” Zeiteinstellung im Mobilgerät hinterlegt.

Beim Anmelden in lexoffice werden Sie aufgefordert, die Push-Nachricht auf Ihrem mobilen Gerät zu bestätigen. Sie erhalten keine Push-Nachricht. Stattdessen erscheint die Fehlermeldung „Diese Nachricht ist nicht mehr gültig“.

  • Erklärung: Das kann daran liegen, dass auf Ihrem Zwei-Faktor-Gerät die manuelle Zeiteinstellung aktiviert ist.

  • Lösung: Um das zu überprüfen, suchen Sie in den Einstellungen Ihres Mobilgeräts nach „Zeit“ oder „Zeitzone“ und prüfen Sie, ob Sie „Zeitzone automatisch festlegen“ und „Zeit automatisch einstellen“ gewählt haben. Wenn nicht, dann wählen Sie die Option „Zeitzone automatisch festlegen“ und „Zeit automatisch einstellen“.

Unterschiedliche Zeitzonen zwischen Zwei-Faktor-Gerät und Web Version

Beim Anmelden in lexoffice werden Sie aufgefordert, die Push-Nachricht auf Ihrem mobilen Gerät zu bestätigen. Sie erhalten keine Push-Nachricht. Stattdessen erscheint die Fehlermeldung „Diese Nachricht ist nicht mehr gültig“.

  • Erklärung: Das kann daran liegen, dass auf Ihrem Zwei-Faktor-Gerät und Ihrem Computer, auf dem lexoffice läuft, unterschiedliche Zeiten und/oder Zeitzonen eingestellt sind.

  • Lösung: Um das zu überprüfen, suchen Sie in den Einstellungen Ihres Mobilgeräts nach „Zeit“ oder „Zeitzone“ und prüfen Sie, ob Sie „Zeitzone automatisch festlegen“ und „Zeit automatisch einstellen“ gewählt haben. Wenn nicht, dann wählen Sie die Option „Zeitzone automatisch einstellen“ und „Zeit automatisch einstellen“.

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