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Anhebung der Minijobgrenze & des Übergangsbereichs ab Januar 2025
Anhebung der Minijobgrenze & des Übergangsbereichs ab Januar 2025

Hier erfahren Sie alles rund um die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze und des Übergangsbereichs

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Verfasst von Süra Bayer
Diese Woche aktualisiert

1. Was ändert sich ab Januar 2025?

  1. Der Mindestlohn steigt auf 12,82 € die Stunde.

  2. Die Minijobgrenze wird von 538 € auf 556 € angehoben.

  3. Der Übergangsbereich (Midijob) verläuft ab Januar 2025 von 556,01 € bis 2000 € (ehemals 538,01 € bis 2000 €).

  4. Diese Neuregelung führt für die Beschäftigten mit einem Arbeitsentgelt im unteren Übergangsbereich zu einer stärkeren beitragsrechtlichen Entlastung für den:die Arbeitnehmer:innen.


2. Das müssen Sie jetzt prüfen

  • die Einhaltung des Mindestlohns von 12,82 €.

  • Alle Minijobber:innen können anstatt wie bislang maximal monatlich 538 € dann 556 € verdienen.

  • Werkstudent:innen müssen ab Januar 2025 über 556 € verdienen. Passen Sie entweder das Entgelt oder die Beschäftigungsart auf Minijobber:in an.

  • Prüfen Sie, ob die Midijob-Regelung ab Januar 2025 angewandt werden soll oder passen Sie das Entgelt im Mitarbeiterformular entsprechend an.


3. Übersicht der Entgeltgrenzen vor und ab Januar 2025

  • Vor Januar 2025 verdient der:die Mitarbeiter:in unter 556 € bleibt er nach Januar 2025 weiterhin Minijobber:in

  • Vor Januar 2025 verdient der:die Mitarbeiter:in zwischen 556,01 € und 2000 € bleibt nach Januar 2025 Midijobber:in


Stichwortsuche: Minijob, geringfügig Beschäftigte, 556, Aushilfe, Pauschsteuer, Minijobber, mini

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