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Was sind Einnahmen/Dienstleistungen an Drittländer?
Was sind Einnahmen/Dienstleistungen an Drittländer?

Steuerfreiheit nur bei Vorlage einer Unternehmensbescheinigung

Heike avatar
Verfasst von Heike
Vor über 5 Monaten aktualisiert

Bei Kunden aus einem Drittland (u.a. Schweiz, USA) sind die Einnahmen nicht steuerbar. Somit erfolgt auf der Rechnung kein Umsatzsteuerausweis, aber ein Hinweis auf die Steuerfreiheit. Als Nachweis sollte vom Auftraggeber eine Unternehmensbescheinigung vorliegen. 

Ausländische Umsatzsteuerpflicht prüfen

Manche Drittländer, wie etwa die Schweiz, können vergleichbare Umsatzsteuersysteme haben wie innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. So können beispielsweise eine umsatzsteuerliche Registrierung oder die Einschaltung eines Fiskalvertreters im betroffenen Land nötig sein. Sie sollten deshalb unbedingt prüfen, ob die Lieferung oder Sonstige Leistung nach dem ausländischen Recht umsatzsteuerpflichtig ist und Sie eine Umsatzsteuer abführen müssen. Auskunft gibt Ihnen Ihr Steuerberater oder auch die jeweilige Außenhandelskammer.


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