Bei Kunden aus einem Drittland (u.a. Schweiz, USA) sind die Einnahmen nicht steuerbar. Somit erfolgt auf der Rechnung kein Umsatzsteuerausweis, aber ein Hinweis auf die Steuerfreiheit. Als Nachweis sollte vom Auftraggeber eine Unternehmensbescheinigung vorliegen.
Ausländische Umsatzsteuerpflicht prüfen
Manche Drittländer, wie etwa die Schweiz, können vergleichbare Umsatzsteuersysteme haben wie innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. So können beispielsweise eine umsatzsteuerliche Registrierung oder die Einschaltung eines Fiskalvertreters im betroffenen Land nötig sein. Sie sollten deshalb unbedingt prüfen, ob die Lieferung oder Sonstige Leistung nach dem ausländischen Recht umsatzsteuerpflichtig ist und Sie eine Umsatzsteuer abführen müssen. Auskunft gibt Ihnen Ihr Steuerberater oder auch die jeweilige Außenhandelskammer.
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