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Was sind Fremdleistungen §13b außerhalb der EU (Drittland)?

Hier handelt es sich um das Reverse-Charge-Verfahren

Heike avatar
Verfasst von Heike
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Der §13b des Umsatzsteuergesetzes behandelt u.a. Fälle, in denen der Empfänger einer Leistung der Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist.

Beispielsweise erbringt ein ausländischer Unternehmer (nicht EU ansässig - also Drittland) eine Leistung für einen deutschen Unternehmer. Der deutsche Unternehmer ist als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldig und muss diese an das Finanzamt abführen. Es handelt sich um das Reverse-Charge Verfahren.

Stichwörter: Reverse Charge, Fremdleistungen §13b Drittland

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