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Wie schreibe ich eine Rechnung über innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistung / Bauleistungen / Lieferungen & Leistungen an Drittländer?
Wie schreibe ich eine Rechnung über innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistung / Bauleistungen / Lieferungen & Leistungen an Drittländer?
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Verfasst von Hannes
Vor über einer Woche aktualisiert

Stellen Sie eine Rechnung an Firmenkunden über Lieferungen oder Leistungen in ein anderes Land oder über Bauleistungen, so dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen keine Steuer in Ihrer Rechnung ausweisen. Gleichzeitig müssen Sie den Grund der Steuerbefreiung angeben. Für Privatpersonen in Drittländern können Sie ebenfalls steuerfreie Ausfuhrlieferungen erstellen.

Lesen Sie hier, wie einfach die Rechnungserstellung mit lexoffice für diese Fällen ist.


Bei Firmenkunden innerhalb Deutschlands: Bauleistungen gem. §13b UStG

Setzen Sie im Kunden unter "Steuerangaben" das Häkchen für "Steuerfreie Rechnungen erlauben".

Tipp: Sie können dies direkt aus der Rechnung heraus erledigen, in dem Sie auf den Link "Kunde bearbeiten" unterhalb des Rechnungsempfängers klicken.

Nun haben Sie in der Rechnung (oben rechts) die Möglichkeit die Rechnung nach §13b zu erstellen.

Bei Firmenkunden innerhalb der Europäischen Union:

  • innergemeinschaftliche Lieferungen innerhalb der EU gem. §13b UStG

  • Innergemeinschaftliche Leistungen innerhalb der EU gem. §13b UStG

Setzen Sie im Kunden unter "Steuerangaben" das Häkchen für "Steuerfreie Rechnungen erlauben". Pflegen Sie zudem die USt-ID des Kunden ein (für EU-Kunden), sowie das Land.

Nun haben Sie in der Rechnung (oben rechts) die Möglichkeit die Rechnung nach Reverse Charge zu erstellen.

Bei Firmenkunden außerhalb der Europäischen Union (Ort der Leistung ist z.B. in der Schweiz, USA):

Setzen Sie im Kunden unter "Steuerangaben" das Häkchen für "Steuerfreie Rechnungen erlauben" und pflegen Sie zudem das Land ein.

Nun haben Sie in der Rechnung (oben rechts) die Möglichkeit die Rechnung nach Reverse Charge zu erstellen.

Das Feld UStID im Kontakt ist ausschließlich für Kontakte innerhalb der EU gedacht und wird daraufhin auch geprüft.

Bei Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union:

Für Privatpersonen im EU-Ausland gelten abhängig einer Umsatzschwelle besondere Anforderungen bezüglich der Umsatzsteuer. Womöglich muss die EU-Zielland-Steuer verwendet werden, was entweder eine Teilnahme am One-Stop-Shop-Verfahren oder eine individuelle Meldung im Zielland nach sich zieht.

lexoffice bietet hierzu eine umfassende Unterstützung. Nutzen Sie diesen Artikel, um sich ausführlicher zu dem Thema zu informieren.

Bei Privatpersonen außerhalb der Europäischen Union:

Für Privatpersonen in einem Drittland stehen Ihnen zwei Buchungskategorien zur Verfügung: Normale Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer, die Sie für sonstige Dienstleistungen mit Leistungsort im Inland verwenden können, sowie Ausfuhrlieferungen an Drittländer für steuerfreie Warenlieferungen.

Tipp: Stellen Sie sicher, dass der Kunde als Kontakt vom Typ Person mit einer Adresse in einem Drittland angelegt ist, um die erweiterte Auswahl zu erhalten.



Erstellen Sie eine steuerbefreite Rechnung, so erscheint im lexoffice Rechnungseditor automatisch ein weiteres Textfeld, in dem Sie den Grund der Steuerbefreiung angeben müssen. lexoffice bietet Ihnen hier bereits eine Standardformulierung an ("Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"), welche für für innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistungen sowie Bauleistungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Diese Formulierung können Sie ggf. noch um weitere Hinweise ergänzen.

Nachdem Sie die Rechnung fertiggestellt haben, wird diese von lexoffice automatisch korrekt verbucht. Dabei berücksichtigt lexoffice auch, dass für innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistungen sowie für Bauleistungen das so genannte “Reverse Charge Verfahren” gilt. Bei Reverse-Charge Rechnungen geht die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über. Was das genau bedeutet, haben wir in diesem Blogpost für Sie erklärt.

Wichtig für Sie: Erbringen Sie innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistungen oder Bauleistungen, so müssen Sie zusätzlich zur Umsatzsteuervoranmeldung auch eine Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. lexoffice berechnet alle Werte automatisch für Sie, ebenso wie bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Die Übermittlung der ZM über ELSTER an das Bundeszentralamt für Steuern ist ab der Version Buchhaltung & Finanzen / Version L enthalten und nur ein Knopfdruck in lexoffice.

Stichworte: innergemeinschaftlich, Bauleistungen, §13b, Bauleistung, Fremdleistungen, Fremdleistung §13b, Umsatzsteuer-ID, USt-IdNr., Rechnung ohne Steuer, steuerfrei, Dienstleistungen an Drittländer, Dienstleistung





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