Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist die vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Mit der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben wird der Gewinn bzw. Verlust ermittelt.
In Lexware Office stehen Ihnen zwei Ansichten für Ihre EÜR zur Verfügung, zwischen denen Sie je nach Bedarf wechseln können. Einmal die EÜR "nach Kategorie" und die "Amtliche EÜR":
EÜR nach Kategorien
Sie erhalten hier einen detaillierten Überblick über alle Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben mit Drill-Down Funktion auf das Belegbild. Wie detailliert der Überblick ist, hängt von der Kategorisierung ihrer Belege ab:
Hier können Sie alle Werte prüfen und ggf. auch Umbuchungen der gewählten Kategorien vornehmen.
Amtliches EÜR-Formular
Seit 2004 muss die Einnahmen-Überschussrechnung nach einem amtlichen und standardisierten Vordruck (Branchenunabhängig) erfolgen. Die Werte aus der EÜR nach Kategorien werden pro Kalenderjahr und Feldposition zusammengefasst und in den Formularvordruck übernommen:
Ab dem Steuer- bzw. Veranlagungsjahr 2017 sind alle Steuerpflichtigen zur online Datenübertragung an das Finanzamt verpflichtet. Die bisherige Regelung, dass bei Betriebseinnahmen von Kleinunternehmen (weniger als 22.000 EUR pro Jahr) die Abgabe einer formlosen Einnahmen-Überschussrechnung als ausreichend angesehen worden ist, entfällt damit.
Wie kann ich das amtliche EÜR-Formular an das Finanzamt übermitteln?
Das amtliche EÜR-Formular ist ein Teil Ihrer privaten Einkommensteuererklärung.
Die Werte aus Ihrer EÜR können Sie mit wenigen Mausklicks an unseren Partner smartsteuer übertragen. Dort können Sie Ihre Einkommensteuererklärung fertigstellen und direkt an das Finanzamt übermitteln. Mehr erfahren!
🧮 Wie werden die EÜR-Werte berechnet?
Ist Ihre Firma Umsatzsteuerpflichtig? Dann werden die Betriebseinnahmen und -ausgaben mit den Nettowerten dargestellt. Die vereinnahmte Umsatzsteuer zählt als Betriebseinnahme, die gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe.
🕑 Zu welchem Zeitpunkt werden die Werte in der EÜR ausgewiesen?
Prinzipiell gilt bei der Ermittlung des Gewinns das Zufluss- und Abflussprinzip. Grundlage für den Ausweis der Einnahmen und Ausgaben ist somit das Zahldatum.
Eine Ausnahme stellen hier die Abschreibungen, sowie die Privatanteile für Kfz und Telefon dar. Diese werden bereits mit dem Belegdatum ausgewiesen.
Beispiel:
Ausgangsbeleg am 07.09. über 1.190,00 EUR inkl. 19% Steuer, bezahlt am 05.10.
| September | Oktober |
Ausweis in der EÜR | 0,00 € | 1.000,00 € |
💡 Die Veränderung auf Bestandswerten wie Anlagenkäufen, Kasse, Bank, Durchlaufende Posten oder Geldtransit, Forderungen und Verbindlichkeiten und auch die Privatkonten zählen nicht zu den Betriebseinnahmen oder -ausgaben.
🤔 Differenz beim Gewinn zwischen EÜR nach Kategorien und dem amtlichen Formular?
In der EÜR nach Kategorien werden auch steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben eingerechnet, wie Gewerbesteuer (wird seit 2018 nicht mehr in der EÜR ausgewiesen) und nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (nicht abziehbar) EÜR-Position 165.
In der amtlichen EÜR ist die Gewerbesteuer dann jedoch nicht mehr als Ausgabe enthalten.