Der betriebliche Jahresabschluss umfasst die formale Aufstellung und Prüfung der finanziellen Ergebnisse eines Geschäftsjahres. Es handelt sich dabei um eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe für Unternehmen, die je nach Unternehmensform und Größe unterschiedliche Anforderungen haben kann.
Bestandteile
Vorab ein Hinweis 💡 Die genauen Anforderungen und Formulare können je nach Rechtsform, Branche und Betriebsgröße variieren. Wir empfehlen, sich in Bezug auf den Jahresabschluss individuell von einer Steuerkanzlei beraten zu lassen.
Nachfolgend haben wir Ihnen mögliche Bestandteile eines Jahresabschlusses für bilanzierende Unternehmen zusammengestellt.
Buchführung
Ordnungsgemäße Dokumentation aller unterjährigen Geschäftsvorfälle unter Einhaltung der GoBD.
Bilanz
Die Bilanz bildet eine Darstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) am Ende des Geschäftsjahres.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV bildet eine Übersicht über Erträge und Aufwendungen eines Jahres.
Optional: Anhang und Lagebericht bei größeren Unternehmen.
Bilanzierende Unternehmen müssen im Rahmen ihres Jahresabschlusses eine Reihe von Steuererklärungen abgeben. Welche Steuererklärungen konkret einzureichen sind, hängt von der Rechtsform des Unternehmens und der Art der Besteuerung ab.
Hier sind die wichtigsten Steuererklärungen im Überblick:
Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung
Einzelunternehmen und Personengesellschaften:
Abgabe der Einkommensteuererklärung (inkl. Anlage G für gewerbliche Einkünfte oder Anlage S für selbstständige Tätigkeit).
Bei Mitunternehmerschaften: Anlage EÜR (für kleinere Betriebe, wenn keine Bilanz erstellt wird) und Anlage FE 1/FE 2 (für Feststellungserklärungen).
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG):
Körperschaftsteuererklärung (inkl. Anlage WA, Anlage Zinsschranke, etc.)
Umsatzsteuererklärung
Jährliche Umsatzsteuerjahreserklärung, die auf den monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen basiert.
Erforderlich für alle bilanzierenden Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.
Gewerbesteuererklärung (nur für Gewerbetreibende)
Für alle gewerblich tätigen Unternehmen verpflichtend.
Grundlage ist der gewerbesteuerliche Gewinn, der sich aus dem Jahresüberschuss des Jahresabschlusses ergibt, angepasst durch Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8 und 9 GewStG).
Kapitalertragsteueranmeldung
Relevanz für Kapitalgesellschaften bei Gewinnausschüttungen (Dividendenzahlungen).
Abgabe der Kapitalertragsteueranmeldung zur Meldung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer.
Feststellungserklärung
Relevant für Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) oder andere Mitunternehmerschaften.
Die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte erfolgt über die Feststellungserklärung (inkl. Anlagen wie der Anlage FE-KAP, FE-INV)
Lohnsteueranmeldungen und Jahresmeldungen (für Unternehmen mit Angestellten):
Lohnsteuer-Anmeldungen (monatlich, vierteljährlich oder jährlich, abhängig von der Höhe der Lohnsteuer).
Lohnsteuerbescheinigung für jeden Mitarbeiter am Jahresende.
Ziel
📈 Dokumentation der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens.
📑 Grundlage für Steuererklärungen, Ausschüttungen und strategische Entscheidungen.
📅 Fristen
Abgabe der Steuererklärung (inkl. Jahresabschluss) beim Finanzamt
🕺Regelfrist (ohne Steuerberatung): Bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Beispiel: Das Jahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt eingereicht werden.
🧑🏫 Verlängerte Frist (mit Steuerberatung): Verlängerung bis zum 30. April des übernächsten Jahres
Beispiel: Das Jahr 2024 muss mit Steuerberatung bis zum 30. April 2026 beim Finanzamt eingereicht werden.
🕥 Fristverlängerung: In Ausnahmefällen kann beim Finanzamt eine individuelle Fristverlängerung beantragt werden, z. B. bei Krankheit oder außergewöhnlicher Belastung.
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG, AG) und andere Unternehmen, die zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, müssen ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen oder hinterlegen.
Bereiten Sie sich rechtzeitig vor ⏰
Fristverstöße können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
Wie erstelle ich den Jahresabschluss mit Lexware Office?
Die Buchhaltung in Lexware Office arbeitet fortlaufend und es gibt keine Funktion, um ein Jahr explizit abzuschließen.
Wenn Sie die Buchhaltung für ein Jahr fertiggestellt haben, können Sie das Jahr manuell festschreiben, sodass keine weiteren Änderungen vorgenommen werden können.
Die Erstellung einer Bilanz ist mit Lexware Office leider nicht möglich. Daher liegt unser Fokus auf einer effizienten Arbeitsteilung:
🤸 Sie erfassen die unterjährigen Geschäftsfälle für Ihre Buchhaltung.
🗃️ Lexware Office sorgt dafür, dass die Daten sauber an die Steuerkanzlei übergeben werden, ohne dass Ihnen ein zusätzlicher Arbeitsaufwand entsteht oder Zeit verloren geht.
🏁 Die Steuerkanzlei kümmert sich anschließend um den Jahresabschluss.
Sobald alle Einnahmen und Ausgaben vollständig in Ihrer Buchhaltung erfasst und in der GuV aufgeführt sind, wird die weitere Zusammenstellung Ihres Jahresabschlusses von der Steuerkanzlei übernommen.
Die hierfür benötigten Daten aus Ihrem Account, können Sie via Export an die Kanzleisoftware Ihrer Steuerberatung übergeben.
Alle Eröffnungs- und Abschlussarbeiten, inklusive der Bilanz, übernimmt die Steuerkanzlei.
Sie arbeiten mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr? Unsere Tipps zum Thema finden Sie in unserem Artikel:
Geschäftsfälle, die bilanzierende Unternehmen nicht mit Lexware Office abbilden können...
Rechnungsabgrenzung
Eine Rechnungsabgrenzung kann in Lexware Office nicht gebucht werden.
Diese Konten werden für Jahresabschlussbuchungen in einer Bilanz verwendet.
Jahresabschlussbuchungen können derzeit jedoch ausschließlich von Ihrer Steuerberatung durchgeführt werden.
Rückstellungen und Rücklagen
Rückstellungen und Rücklagen können in Lexware Office nicht erstellt oder aufgelöst werden.
Diese Buchungen werden in der Kanzleisoftware Ihrer Steuerberatung bei der Erstellung des Jahresabschlusses vorgenommen.
Eröffnungsbilanzwerte (EB-Werte) erfassen
Leider ist es nicht möglich, Ihre EB-Werte manuell in Lexware Office einzugeben. Die Salden auf Ihren Bestandskonten lassen sich nur durch die Erfassung von Belegen oder der direkten Kategorisierung Ihrer Bankzahlungen beeinflussen.
Möchten Sie hingegen Ihre Salden aus dem Vorjahr übernehmen, finden Sie die Anleitung dafür hier:
Bestandsveränderungen buchen
Die hierfür benötigten Konten stehen in Lexware Office aktuell leider nicht zur Verfügung.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer kann in Lexware Office nicht abgebildet werden, da das hierfür benötigte Konto aktuell nicht zur Verfügung steht.
Kategorisieren Sie die dazugehörige Bankzahlung daher auf "Zu prüfen", sodass Ihre Steuerberatung über die Kanzleisoftware die korrekte Buchung vornehmen kann.
Gewinnausschüttung
Eine Gewinnausschüttung kann in Lexware Office nicht abgebildet werden, da das hierfür benötigte Konto aktuell nicht zur Verfügung steht.
Kategorisieren Sie die dazugehörige Bankzahlung daher auf "Zu prüfen", sodass Ihre Steuerberatung über die Kanzleisoftware die korrekte Buchung vornehmen kann.