Die Weihnachtszeit ist eine Zeit des Schenkens. Ob als kleines Dankeschön für Ihre Mitarbeiter:innen oder als besonderes Angebot für Ihre Kunden – Gutscheine erfreuen sich in der Festzeit großer Beliebtheit. Doch wie bucht man diese richtig in Lexware Office? Wir erklären Ihnen, wie Sie Gutscheine korrekt verbuchen, sei es beim Verkauf, der Einlösung oder als Geschenk für Ihre Mitarbeiter:innen.
🎁Gutschein als Geschenk für Mitarbeiter:innen
Gutscheine sind eine beliebte Wahl, wenn Sie Ihren Mitarbeiter:innen eine Freude machen möchten. Innerhalb der Freigrenzen (50 EUR bzw. 60 EUR) kann dieses Geschenk auch lohnsteuerfrei sein. Mehr Infos dazu finden Sie hier:
💡 Die Gutscheine dürfen ausschließlich auf den Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Achten Sie deshalb darauf, dass keine Barauszahlung des Gutscheins möglich ist, damit er unter die steuerlichen Regelungen für Sachzuwendungen fällt.
So buchen Sie Gutscheine als Geschenk:
Erfassen Sie den Beleg als Ausgabe in der Belegerfassung.
Wählen Sie als Art der Ausgabe die Kategorie: Sachzuwendungen:
Beschreibung/Notiz: Notieren Sie am besten, dass es sich um eine freiwillige soziale Leistung handelt sowie den Namen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin und die Sachzuwendung (z.B.: “freiwillige soz. Leistung Frau XY, Pralinen”).
Steuer: “keine Steuer”. Beachten Sie bitte, dass Sie bei der Buchung i.d.R. nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, da das Geschenk zum privaten Gebrauch gedacht ist.
Betrag: Bruttobetrag (mit VSt). Da Sie die Vorsteuer nicht erstattet bekommen können, dürfen Sie diese auch als Betriebsausgabe angeben.
💡Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine empfohlene Kategorie handelt und wir Sie nicht steuerrechtlich beraten können - bitte prüfen Sie daher, ob die Kategorie in Ihrem Fall tatsächlich passend ist. Dabei kann Ihnen auch Ihre Steuerberatung behilflich sein.
Gutscheine an Kund:innen
Derzeit können wir Ihnen leider keine Empfehlung zur Vorgehensweise dieser Buchung aussprechen, da Lexware Office diese Vorgänge nicht abbilden kann.
✍️ Der Vorgang ist außerhalb von Lexware Office von Ihrer Steuerberatung umzubuchen.
Ich habe selbst einen Gutschein gekauft
Leider stehen in Lexware Office die passenden Konten für die korrekte Erfassung von Gutscheinen derzeit nicht zur Verfügung. Sie können innerhalb der Belegerfassung für den Erwerb des Gutscheines eine Ausgabe erfassen und hierfür bspw. die Kategorie "Sonstige Ausgaben" verwenden.
Wenn Sie nun zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Gutschein (oder Teile des Gutscheines) für einen Einkauf einlösen, können Sie für die Differenz eine Ausgabenminderung erfassen - mit Verwendung der gleichen Ausgabenkategorie, die Sie auch für die ursprüngliche Ausgabe erfasst haben.
👉 Besprechen Sie dieses Vorgehen mit Ihrem Steuerberater, da möglicherweise eine Umbuchung in dessen Kanzleisoftware erforderlich sein könnte.