Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz

Welche Gewinnermittlungsart trifft auf meine Firma zu?

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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Bei der Unternehmensgründung haben Sie für das zuständige Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und dort neben den allgemeinen Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit auch die Gewinnermittlungsart (Einnahmenüberschussrechnung oder Vermögensvergleich (Bilanz)) definiert:

Falls Sie den Fragebogen gerade nicht zur Hand und bisher auch noch keinen Jahresabschluss erstellen haben, hilft Ihnen Ihre Firmierung weiter.

Welcher Unternehmens-Typ bin ich?

Hier finden Sie eine Auflistung der Firmierungs-Typen und die Information über die dazugehörige Gewinnermittlungsart wieder:

💡 *Bei einem Umsatz von mehr als 600.000 EUR oder Gewinn von mehr als 60.000 EUR pro Kalenderjahr muss eine Bilanz erstellt werden (Quelle: §141 AO). Ausgenommen von dieser Regelung sind Freiberufler, da diese grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit sind.

👉 Sollten Sie sich dennoch nicht sicher sein, empfehlen wir Rücksprache zu Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt zu halten.


Stichwörter: Gewinnermittlung, Gewinnermittlungsart, EÜR, Bilanz

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