Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz
Welche Gewinnermittlungsart trifft auf Ihre Firma zu?
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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Für die Unternehmensgründung haben Sie u.a. auch für das zuständige Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt. Dort haben Sie neben den allgemeinen Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit auch die Gewinnermittlungsart bereits definiert.

Falls Sie den Fragebogen nicht zur Hand und bisher auch noch keinen Jahresabschluss erstellen haben, hilft Ihnen Ihre Firmierung weiter.

Welcher Unternehmens-Typ sind Sie?

* bei einem Umsatz von mehr als 600.000 EUR oder Gewinn von mehr als 60.000 EUR pro Kalenderjahr muss eine Bilanz erstellt werden (Quelle: §141 AO). Ausgenommen von dieser Regelung sind Freiberufler, da diese grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit sind.

Sollten Sie sich trotzdem nicht sicher sein, dann fragen Sie einfach bei Ihrem Steuerberater oder beim zuständigen Finanzamt nach.

Hat dies Ihre Frage beantwortet?