Bei der Unternehmensgründung haben Sie für das zuständige Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und dort neben den allgemeinen Angaben zur unternehmerischen Tätigkeit auch die Gewinnermittlungsart (Einnahmenüberschussrechnung oder Vermögensvergleich (Bilanz)) definiert:
Falls Sie den Fragebogen gerade nicht zur Hand und bisher auch noch keinen Jahresabschluss erstellen haben, kann Ihnen Ihr Unternehmenstyp Aufschluss darüber geben, wie Sie Ihren Gewinn ermitteln müssen.
Welcher Unternehmenstyp bin ich?
Die Rechtsform (auch Unternehmenstyp) hat Einfluss auf unterschiedliche Faktoren Ihres Unternehmens, wie z.B. die Buchführung, die Eröffnung des Geschäftskontos und die Haftungsbestimmungen.
Hierbei handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Firma. Dieser beeinflusst maßgeblich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten.
In Lexware Office können Sie den Unternehmenstyp in Ihren allgemeinen Einstellungen (unter Einstellung>Allgemeine Einstellungen) hinterlegen:
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung der Unternehmenstypen, die Sie in Lexware Office einstellen können, sowie die dazugehörige Gewinnermittlungsart.
Einzelunternehmen
Zu den Einzelunternehmen zählen folgende Rechtsformen:
Unternehmenstyp / Rechtsform | Gewinnermittlung |
eK (eingetragener Kaufmann) | EÜR* / Bilanz** |
eG (eingetragene Genossenschaft) | Bilanz |
Einzelunternehmen | EÜR* / Bilanz** |
Freiberufler | EÜR |
Freier Mitarbeiter | EÜR |
Stille Gesellschaft | EÜR* |
Personengesellschaften
Zu den Personengesellschaften gehören folgende Rechtsformen:
Unternehmenstyp / Rechtsform | Gewinnermittlung |
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | EÜR* / Bilanz** |
OHG (offene Handelsgesellschaft) | Bilanz |
PartG (Partnerschaftsgesellschaft) | EÜR* / Bilanz** |
Zu den Personengesellschaften zählen auch die Kommanditgesellschaften
Darunter fallen folgende Rechtsformen:
Unternehmenstyp / Rechtsform | Gewinnermittlung |
GmbH & Co. KG | Bilanz |
KG | Bilanz |
Kategorien für Kapitalgesellschaften
Zu den Kapitalgesellschaften zählen folgende Rechtsformen:
Unternehmenstyp / Rechtsform | Gewinnermittlung |
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) | Bilanz |
GmbH i.G. (Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Gründung) | Bilanz |
UG (Unternehmergesellschaft) | Bilanz |
UG i.G. (Unternehmergesellschaft in Gründung) | Bilanz |
Limited | Bilanz |
*Bei einem Umsatz von mehr als 800.000 EUR oder Gewinn von mehr als 80.000 EUR pro Kalenderjahr muss eine Bilanz erstellt werden (Quelle: §141 AO). Ausgenommen von dieser Regelung sind Freiberufler, da diese grundsätzlich von der Bilanzierungspflicht befreit sind.
**Hier besteht eine Wahlmöglichkeit, sodass eine freiwillige Bilanzierung möglich ist.
👉 Sollten Sie sich dennoch nicht sicher sein, empfehlen wir Rücksprache zu Ihrer Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt zu halten.
Stichwörter: Gewinnermittlung, Gewinnermittlungsart, EÜR, Bilanz