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Wie erfasse ich Privatentnahmen und Privateinlagen?
Wie erfasse ich Privatentnahmen und Privateinlagen?

Für Selbstständige, Einzelunternehmen, Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

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Verfasst von Johanna
Vor über einer Woche aktualisiert

Was sind Privatentnahmen/Privateinlagen?

Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ist neben der geschäftlichen auch eine sogenannte "private Sphäre" vorhanden.

Hier können dann auch Privatentnahmen und Privateinlagen getätigt werden, sofern diese in Ihrer Buchhaltung gesondert abgebildet werden. Darunter fallen dann bspw. Vorgänge, wie etwa die Einlage von persönlichem Geld auf das Geschäftskonto, um das Eigenkapital zu erhöhen oder der Entnahme von Bargeld aus der Kasse, um persönliche Ausgaben zu decken.

👉 Bei der Buchhaltung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited) gibt es hingegen keine private Sphäre. Eine Vermischung von betrieblichem und privatem Bereich ist somit unzulässig. Daher sind sowohl Privatentnahmen als auch Privateinlagen nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Wissensartikel:


Was hat die Rechtsform meines Unternehmens mit der Erfassung von Privateinlagen/Privatentnahmen zu tun?

Um Ihre Privateinlage/Privatentnahme in lexoffice korrekt zu erfassen, ist im ersten Schritt zu prüfen, welche Rechtsform Sie in Ihren Einstellungen (unter Einstellungen>Allgemeine Einstellungen) hinterlegt haben. Daran entscheidet sich, welche Kategorie in Ihrem Fall zu wählen ist.

Die Rechtsform (auch Unternehmenstyp) hat Einfluss auf unterschiedliche Faktoren Ihres Unternehmens, wie z.B. die Buchführung, die Eröffnung des Geschäftskontos und die Haftungsbestimmungen.

Hierbei handelt es sich um den rechtlichen Rahmen einer Firma. Dieser beeinflusst maßgeblich wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten.

In lexoffice können Sie den Unternehmenstyp in Ihren allgemeinen Einstellungen (unter Einstellung>Allgemeine Einstellungen) hinterlegen:

Nachfolgend zeigen wir Ihnen auf, welche Kategorien in Bezug auf Ihre hinterlegte Rechtsform in lexoffice zu verwenden sind, um Ihre Privateinlage/Privatentnahme korrekt abzubilden.


Kategorien für Einzelunternehmen

Zu den Einzelunternehmen zählen folgende Rechtsformen:

  • eK

  • Einzelunternehmen

  • Freiberufler

  • Freier Mitarbeiter

  • Stille Gesellschaft

Für diese Rechtsformen ist bei Erfassung einer Privateinlage folgende Kategorie zu verwenden:

Geschäftsfall

Kategorie

SKR03

SKR04

Privateinlage

Privat / Privateinlage

1890 | Privateinlage

2180 | Privateinlagen

Privatentnahme

Privat / Privatentnahme

1800 | Privatentnahmen allgemein

2100 | Privatentnahmen allgemein

👉 Je nachdem wie die Zahlung erfolgt ist, können Sie den Geschäftsfall direkt über eine Einnahme/Ausgabe in der Kasse (unter Finanzen>Kasse) oder der direkten Kategorisierung einer Bankzahlung (unter Finanzen>Bank) abbilden.


Kategorien für Personengesellschaften

Zu den Personengesellschaften zählen folgende Rechtsformen:

  • GbR

  • OHG

  • PartG

Für diese Rechtsformen sind bei Erfassung einer Privateinlage/Privatentnahme folgende Kategorien zu verwenden:

Geschäftsfall

Kategorie

SKR03

SKR04

Privateinlage

Privat / Privateinlage

1890 | Privateinlagen

2180 | Privateinlagen

Privatentnahme

Privat / Privatentnahme

1800 | Privatentnahmen allgemein

2100 | Privatentnahmen allgemein

Zu den Personengesellschaften zählen auch die Kommanditgesellschaften:

  • GmbH & Co. KG

  • KG

Für diese Rechtsformen sind bei Erfassung einer Privateinlage/Privatentnahme folgende Kategorien zu verwenden:

Geschäftsfall

Kategorie

SKR03

SKR04

Privateinlage

Einlage Kommanditisten

1990 | Privateinlagen (Teilhafter)

2580 | Privateinlagen (Teilhafter)

Privatentnahme

Entnahme Kommanditisten

1900 | Privatentnahmen (Teilhafter)

2500 | Privatentnahmen (Teilhafter)

👉 Je nachdem wie die Zahlung erfolgt ist, können Sie den Geschäftsfall direkt über eine Einnahme/Ausgabe in der Kasse (unter Finanzen>Kasse) oder der direkten Kategorisierung einer Bankzahlung (unter Finanzen>Bank) abbilden.

💡 Expertentipp: Die Vorgehensweise zur Erfassung von Privateinlagen/Privatentnahmen bei einer Kommanditgesellschaft bezieht sich auf Kommanditisten.

Sollte die Einlage/Entnahme durch den Komplementär erfolgen, sind die Kategorien aus der Anleitung für Personengesellschaften zu verwenden.


Private Einlagen, private Entnahmen

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