Ist für ein Anlagegut das Ende der Abschreibungs- bzw. Nutzungsdauer erreicht, bedeutet das in der Regel nicht, dass das Anlagegut nicht weiterhin nutzbar ist. Somit bleibt es im betrieblichen Besitz, der Restwert von 1 EUR erinnert daran.
Ist für ein Anlagegut das Ende der Abschreibungs- bzw. Nutzungsdauer erreicht, bedeutet das in der Regel nicht, dass das Anlagegut nicht weiterhin nutzbar ist. Somit bleibt es im betrieblichen Besitz, der Restwert von 1 EUR erinnert daran.