Was sind Abschreibungen?
Als Abschreibung wird die Verteilung der Anschaffungskosten (oder Herstellungskosten) von abnutzbaren Anlagegütern auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bezeichnet.
Es wird also der Aufwand von Gegenständen, die dem Unternehmen über längere Zeit dienen und der in der Regel beim Kauf anfällt, auf die geplanten Nutzungsjahre verteilt. Dadurch wird der Gewinn nicht im Jahr der Anschaffung um einen hohen Betrag gemindert, sondern anteilig auf die Folgejahre.
In der Fachsprache nennt sich dies "Absetzung für Abnutzung" oder kurz "AfA".
Auch Unternehmer:innen, die ihren Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind dazu verpflichtet, ein Anlagenverzeichnis zu erstellen und Ihre Anlagen dementsprechend abzuschreiben.
Dabei muss sich der Unternehmer am Anfang der Nutzung für eine Abschreibungsmethode entscheiden, ein später Wechsel ist grundsätzlich nicht möglich.
Abweichend von dieser Regel gibt es zwei Ausnahmen:
Degressive Abschreibung mit 2,0-fachem Satz
gilt für Anschaffungen zwischen 01.04.2024 - 31.12.2024
Degressive Abschreibung mit 2,5-fachem Satz
gilt für Anschaffungen aus 2020, 2021 und 2022
Sofortabschreibung bei GWGs und von Computerhard/-software (für Anschaffungen ab 2021)
Die lineare Abschreibung - der Klassiker und immer gültig!
Bei der linearen Abschreibung wird ein immer gleichbleibender Betrag als Abschreibung in Abzug gebracht.
Diese Methode ist immer gültig und sehr einfach nachzuvollziehen:
Die Anschaffungskosten werden durch die Anzahl der Nutzungsmonate (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren x 12) geteilt.
Dadurch erhält man den monatlichen Abschreibungsbetrag. Dieser bleibt über die gesamte Abschreibungsdauer immer gleich und wird Monat für Monat gewinnreduzierend berücksichtigt, bis das Anlagegut vollständig abgeschrieben ist.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Summe der einzelnen Abschreibungen die Anschaffungskosten ergeben.
Lediglich 1 Euro wird belassen, um die Anlage im Verzeichnis aufführen zu können, der sogenannte "Erinnerungswert" (siehe Restbuchwert).
Die degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz vom Anlagegut abgeschrieben.
Die degressive Abschreibung unterscheidet sich in einem Punkt ganz erheblich von der linearen Methode: und zwar in der Höhe der Abschreibungsbeträge.
Während diese bei der linearen Abschreibung immer gleich sind und somit eine über die Jahre gleichbleibende Gewinnreduzierung bewirken, sind diese bei der degressiven Abschreibung ungleich verteilt über die Laufzeit.
Am Anfang der Nutzung sind die Abschreibungsbeträge und damit die Gewinnreduzierung sehr hoch, über den Zeitverlauf reduzieren sie sich jedoch.
Ursache hierfür ist, dass die Jahresabschreibung anhand eines anfänglich ermittelten Prozentsatzes vom jeweils aktuellen Buchwert einer Anlage ermittelt wird.
Dabei richtet sich die Ermittlung nicht nach dem Kalenderjahr, sondern nach dem Nutzungsjahr (z.B. bei Kauf am 14.04.2022 von April 2022 bis April 2023). Daher kann man den Jahresabschreibungsbetrag nicht einfach berechnen, indem man einen monatlichen Abschreibungsbetrag mit zwölf multipliziert.
Die degressive Abschreibung eignet sich ganz besonders für Anlagegüter, die anfänglich einen höheren Wertverlust haben als am Ende ihrer geplanten Laufzeit (z.B. technische Geräte oder Anlagen, die sehr schnell veraltet oder überholt sind).
Es gibt bei der degressiven Abschreibung einen festen Zeitpunkt, an dem diese auf die lineare Berechnungsmethode umgestellt wird. Dies wird in Lexware Office für Sie automatisch berücksichtigt.
Voraussetzungen zur Verwendung der degressiven Abschreibung
An die Verwendung der degressiven Abschreibung sind einige Voraussetzungen geknüpft, die sich je nach Anschaffungszeitpunkt unterscheiden:
2024 - Degressive Abschreibung mit 2,0-fachem Satz
👉 Erlaubt für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen 01.04.2024 - 31.12.2024 angeschafft worden sind.
👉 Die Nutzungsdauer in Lexware Office muss mehr als fünf Jahre betragen (sonst gäbe es keinen Mehrwert gegenüber der linearen Abschreibung).
👉 Die degressive Abschreibung mit 2,0-fachem Satz kann für alle Anlagekategorien außer Software und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verwendet werden.
2020 - 2022 Degressive Abschreibung mit 2,5-fachem Satz
👉 Sie ist nur für sogenannte bewegliche Wirtschaftsgüter erlaubt, deren Anschaffung in den Jahren 2020, 2021 oder 2022 lag.
(mit dem vierten Corona-Steuer-Hilfegesetz wurde diese Möglichkeit im Juni 2022 nachträglich für das gesamte Jahr 2022 rückwirkend erweitert).
👉 Außerdem muss die Nutzungsdauer in Lexware Office mehr als vier Jahre betragen.
👉 Die degressive Abschreibung kann für alle Anlagekategorien außer Software und geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) verwendet werden.
Innerhalb von Lexware Office steht Ihnen diese Auswahlmöglichkeit daher auch nur bei den genannten Fällen zur Verfügung.
👉 Darüber hinaus dürfen Sie kein Anlagegut degressiv abschreiben, wenn Sie bereits ein Anlagegut vom selben Anlagetyp linear abschreiben:
Wenn Sie also beispielsweise ein in 2021 angeschafftes Kfz linear abschreiben und sich zusätzlich dazu ein Zweites in 2022 anschaffen, so müssen Sie beide Anlagegüter gleich behandeln und demnach linear abschreiben.
Wohlgemerkt gilt dies nur für Anlagegüter mit dem gleichen Anlagetyp.
Die Sofortabschreibung
Bei der Sofortabschreibung wird der komplette Wert bei Anschaffung abgeschrieben.
Diese Abschreibungsmethode steht Ihnen bei der Erfassung folgender Wirtschaftsgüter zur Verfügung:
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs). Mehr erfahren
Als Auswahlmöglichkeit in Zusammenhang mit der Anschaffung von digitalen Wirtschaftsgütern (Computer und Zubehör) zur Verfügung. Mehr erfahren