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Anlagegut mit mehreren Bestandteilen

Ist das Anlagegut selbstständig nutzbar oder müssen mehrere Bestandteile gemeinsam erfasst werden? Wie kann ich meine Anlage erweitern?

Diana K. avatar
Verfasst von Diana K.
Vor über einem Monat aktualisiert

📖 Es gibt Gegenstände die Sie nicht eigenständig, also ohne weitere Wirtschaftsgüter, nutzen können. Diese sind mit den anderen Bestandteilen gemeinsam abzuschreiben.

Damit Sie diese Anlagen korrekt erfassen können sind zunächst folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden:


1 ) Erfassung eines Anlageguts mit mehreren Bestandteilen

Erfassen Sie die Belege einzeln über die Belegerfassung auf dieselbe Anlagekategorie.

Eine Auswahl an Anlagenkategorien finden Sie in der Erweiterten Kategoriensuche:

Tipp: ✏️ Notieren Sie jeweils im Feld "Beschreibung (optional)" den Zusammenhang mit dem späteren Anlagegut.

Bei der Frage - Möchten Sie diese Ausgabe jetzt als Anlagegut erfassen? - wählen Sie "später".

(Erscheint nur bei Anschaffungskosten von über 250 €).

✔️ Die Buchung auf das entsprechende Anlagekonto ist erfolgt.


Der Kauf eines Anlagegutes ist im ersten Schritt erfolgsneutral.

D.h. die gerade gebuchten Anschaffungskosten werden nicht in der EÜR oder GuV ausgewiesen.

Erst mit der monatlichen Abschreibung erfolgt die Berücksichtigung als Ausgabe.
Dafür erfassen wir nun das Anlagegut in der Anlagenverwaltung:

Wenn Sie die einzelnen Belege erfasst haben, gehen Sie vom Menüpunkt "Buchhaltung" auf den Reiter "Anlagen", damit die Anlage erfasst und abgeschrieben werden kann.

Oben links finden Sie den grünen Button "+ neue Anlage erfassen".

Erfassen Sie nun die gesamte Anlage. Dabei entspricht der Anschaffungswert der Summe der einzelnen Bestandteile.
Für das Anschaffungsdatum können Sie ggf. das Datum des zuletzt angeschafften Bestandteils nutzen. Grundsätzlich beginnt die Abschreibung nämlich erst dann, wenn das Wirtschaftsgut seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann, also dann, wenn Sie es tatsächlich für Ihren Unternehmenszweck nutzen können. Im Zweifel halten Sie diesbezüglich Rücksprache mit Ihrem Steuerberater.

Tipp: ✏️ Notieren Sie auch hier den Zusammenhang mit den einzelnen Belegen.

✔️ Geschafft, Ihr Anlagegut wird nun automatisch abgeschrieben!

Die monatliche Abschreibungsbuchung erfolgt immer zum Letzten des Monats. Dann sehen Sie die gewinnmindernde Buchung auch in Ihrer Gewinnermittlung.


2 ) Nachträgliche Anlagenerweiterung

In einigen Fällen ist ein Wirtschaftsgut nicht selbstständig nutzbar und kann somit als "Zubehör" nicht als separates Anlagengut erfassen werden.

Es muss dem bereits bestehenden Anlagengut, mit dem es benutzt wird, hinzugefügt werden.

🤕 Eine Funktion zur Anlagenerweiterung bieten wir aktuell nicht an.

Sie können den Kauf mit der passenden Anlagenkategorie erfassen. Damit ist Ihre Vorsteuer richtig erfasst.

Die gewinnmindernde Abschreibung ist dann extern, z.B. im Zuge Ihrer Jahresabschlussarbeiten zu erfassen.

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