Sie haben einen Beleg mit ausländischer Vorsteuer, z.B. Benzin von einer Geschäftsreise, und möchten diesen korrekt erfassen. Bei der Berechnung der Steuerzahllast dürfen von der deutschen Umsatzsteuer keine ausländischen Vorsteuern abgezogen werden.
👉 Gehen Sie wie folgt vor:
Erfassen Sie den Beleg in der Belegerfassung mit dem Bruttobetrag und wählen Sie im Feld Steuer Keine, z.B. so:
Der Beleg wird in voller Höhe als Ausgabe gebucht.
💡 Sie haben des öfteren Ausgabenbelege aus einem bestimmten Land? Dann können Sie über ein spezielles Verfahren bei der zuständigen Finanzbehörde die ausländischen Vorsteuerbeträge zurückfordern.