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Wie erfasse ich Prepaid-Guthaben?

Telefonguthaben, Telefonkarte, Prepaid, Surfstick, Porto

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Verfasst von Carsten
Vor über 2 Jahren aktualisiert

Ihre Firma ist umsatzsteuerpflichtig? Dann unterliegen die Telefongebühren für ein betrieblich genutztes Handy/einem Surfstick oder Kosten für das Internet der Umsatzsteuer.

Bei Prepaidangeboten die einem bestimmten Zweck dienen (z.B. Mobilfunk oder Portoguthaben) müssen keine Besonderheiten mehr beachtet werden und können unabhängig vom späteren Verbrauch erfasst werden.

Die Leistung gilt als ausgeführt durch das direkte Aufladen des Guthabens oder mit dem Kauf der Prepaid-Guthaben-Karte. Demnach darf zu diesem Zeitpunkt die Ausgabe und die Steuer auch erfasst werden. Es muss nicht mehr getrennt werden zwischen Kauf und Nutzung.

Je nach dem, für welchen Dienst die Prepaid-Karte genutzt wird, kann die Ausgabe beispielsweise in der Kategorie "Telekommunikation" beispielsweise unter "Mobil" oder "Internet" verbucht werden. Im Zweifelsfall fragen Sie hierzu bitte Ihre Steuerberatungskanzlei.

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