Wie buche ich die private Kfz-Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs?
Wer kein Fahrtenbuch führt, muss die private Nutzung zwingend nach der 1-%-Regelung ermitteln. Die private Kfz-Nutzung - auch Eigenverbrauch genannt - ist eine Betriebseinnahme und erhöht somit den Gewinn.
Ist Ihre Firma umsatzsteuerpflichtig, dann unterliegt der Nutzungsanteil auch der Umsatzsteuer. Erfassen Sie in diesem Fall den Nutzungsbetrag monatlich, damit der Ausweis der Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt.
Bei der Berechnung der Umsatzsteuer dürfen pauschal 20% abgezogen werden, weil nicht in allen Kfz-Kosten (z.B. Versicherung) Vorsteuerbeträge enthalten sind.
Beispiel:
Sie haben im Januar einen neuen Firmenwagen gekauft. Der Brutto-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung hat 30.580 EUR betragen. Tatsächlich bezahlt haben Sie 28.560 EUR inklusive 19% USt. In diesem Fall können Sie die 1-%-Regelung anwenden.
Die Erfassung des monatlichen Nutzungsbetrags finden Sie in lexoffice im Menü Buchhaltung, dort in der Buchungsübersicht per Klick auf „+ Buchung“ und den Eintrag Private Kfz-Nutzung.
Das bucht lexoffice:
Das bucht lexoffice:
1-% oder Fahrtenbuch?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten die private Kfz-Nutzung anzusetzen:
1-%-Regelung
Die pauschale 1-%-Regelung kann nur dann angewendet werden, wenn die betriebliche Nutzung des Kfz mehr als 50% beträgt.
Fahrtenbuch
Ist die betriebliche Nutzung des Kfz kleiner als 50% führen Sie am besten ein Fahrtenbuch. Der private Nutzungswert ist dann der Anteil an den Gesamtkosten des Kfz, der auf die privaten Fahrten entfällt.
Welche Methode ist für Sie die steuerlich günstigste? Bei der Entscheidung hilft Ihnen der lexoffice Rechner. Falls Sie sich trotzdem unsicher sind, fragen Sie einfach bei Ihrer Steuerberatung nach.
Private Kfz-Nutzung bei Kapitalgesellschaften
Bei der Buchhaltung einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft (GmbH, UG haftungsbeschränkt, Limited) gibt es keine private Sphäre. Eine Vermischung von betrieblichem und privatem Bereich ist unzulässig.
Daher darf die Buchung zur privaten KFZ-Nutzung bei Kapitalgesellschaften nicht angewandt werden und muss über die Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Betriebliche Nutzung privater Fahrzeuge
Unter bestimmten Umständen können Fahrzeuge aus dem Privatvermögen für betriebliche Zwecke genutzt und die Fahrten verbucht werden.
Wann dies möglich ist und wie dies in lexoffice gebucht wird, erfahren Sie im folgenden Artikel:
Stichwortsuche: PKW, Pkw, Firmewagen, Firmenpkw, Fahrtenbuch, Eigenverbrauch, Nutzungsentnahme, Leistungsentnahme