Unter innergemeinschaftlichen Lieferungen werden Lieferungen an ein Unternehmen innerhalb der EU (nicht Privatpersonen!) definiert.
Beide Seiten - also Lieferant und Empfänger - müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen.
Unter innergemeinschaftlichen Lieferungen werden Lieferungen an ein Unternehmen innerhalb der EU (nicht Privatpersonen!) definiert.
Beide Seiten - also Lieferant und Empfänger - müssen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen.