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One-Stop-Shop / EU-Regelung: Belege an Privatpersonen im EU-Ausland
One-Stop-Shop / EU-Regelung: Belege an Privatpersonen im EU-Ausland

OSS, EU-Mehrwertsteuerreform, Fernverkaufsregelung, §3c UStG, MwSt.-Digitalpaket, B2C

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Verfasst von Jan Ole
Vor über einer Woche aktualisiert

Die aktuellsten Entwicklungen zum One Stop Shop-Verfahren in Lexware Office finden Sie stets in diesem Artikel, unserem Newsletter sowie in unserer Timeline.


Ab dem 01. Juli 2021 unterliegen innergemeinschaftliche Fernverkäufe an Privatpersonen (B2C) im EU-Ausland neuen Vorgaben. Im Rahmen des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) wird es Unternehmer:innen möglich, entsprechende Umsätze einfach und zentral in einer Steuererklärung an das Bundeszentralamt für Steuer zu übermitteln, anstatt diese einzeln in den jeweiligen Zielländern abzuwickeln.

Hinweis: Dieser Artikel behandelt Rechnungen an EU-Kontakte ohne USt.-ID, zum Beispiel Privatpersonen. Sie möchten eine Rechnung an Firmenkontakte mit USt.-ID (B2B) im EU-Ausland schreiben? Dann finden Sie zu innergemeinschaftliche Lieferungen & Leistung in diesem Artikel mehr Informationen.

Der One-Stop-Shop: Was muss ich vorab wissen?

Um das OSS-Verfahren nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung beim Online-Portal des Bundeszentralamt für Steuern (BOP) notwendig. Hierzu benötigen Sie eine gültige Umsatzsteuer-ID. Eine Registrierung ist immer bis zum 10. des Folgemonats der Leistungserbringung möglich. Mehr Informationen finden Sie beim Bundeszentralamt für Steuern.

Die wichtigsten Hintergrundinformationen zum One-Stop-Shop-Verfahren haben wir für Sie kurz anhand der folgenden Fragen zusammengefasst:

Wie verwenden ich den One-Stop-Shop in Lexware Office?

Mit Lexware Office ist es einfach, Belege an Privatpersonen im EU-Ausland zu erstellen: Ganz egal, ob Sie in der Rechnungserstellung oder Belegerfassung einen Kunden in Frankreich, Schweden oder Italien adressieren und egal, ob es sich um normale, ermäßigte oder stark ermäßigte Positionen handelt—Lexware Office kennt alle gültigen Umsatzsteuersätze des jeweiligen EU-Ziellandes.

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