Unter einem innergemeinschaftlichen Fernverkauf versteht man die Beförderung von Waren von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen. Die Lieferung erfolgt hierbei an einen privaten Endabnehmer. Der Empfänger darf also keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben.
(siehe auch "Was sind elektronische Dienstleistungen?")
Das entsprechende Gegenstück zum Fernverkauf ist die innergemeinschaftliche Lieferung (IgL), bei welcher der Empfänger eben keine Privatperson sein darf (B2B).
Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf wird grundsätzlich mit der Umsatzsteuer des Ziellandes berechnet. Nur wenn man die Ausnahmeregelung (Schwellenwert 10.000 Euro / Bagatellgrenze) in Anspruch nimmt ist die deutsche Umsatzsteuer auszuweisen.