Was ist eine Bauleistung §13b?

Hier handelt es sich um das Reverse-Charge-Verfahren

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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Normalerweise ist der Unternehmer, der die Leistung erbringt, der Schuldner der Umsatzsteuer. Es gibt aber Ausnahmen - die gelten unter anderem für den Spezialfall der Bauleistungen, beispielsweise beauftragt der Bauunternehmer A einen anderen Bauunternehmer B mit dem Einbau einer Heizung.Diese Ausnahmen fallen unter das sogenannte Reverse-Charge Verfahren.

Wichtig: In der Rechnung muss ein Hinweis erfolgen, dass Bauunternehmen A als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet.

Hier gehts zu den FAQs wie man die Bauleistungen §13b in lexoffice als Ausgabe oder als Einnahme verbucht. 

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