Normalerweise ist der Unternehmer, der die Leistung ins EU-Ausland erbringt, der Schuldner der Umsatzsteuer. Es gibt aber Ausnahmen - die gelten unter anderem für den Spezialfall der Dienstleistungen, z.B. sonstige Leistungen auf elektronischem Weg.
Was sind Fremdleistungen §13b innerhalb der EU?
Spezialfall Dienstleistungen

Geschrieben von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert
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