Normalerweise ist der Unternehmer, der die Leistung ins EU-Ausland erbringt, der Schuldner der Umsatzsteuer. Es gibt aber Ausnahmen - die gelten unter anderem für den Spezialfall der Dienstleistungen, z.B. sonstige Leistungen auf elektronischem Weg.
Was sind Fremdleistungen §13b innerhalb der EU?
Spezialfall Dienstleistungen

Verfasst von Heike
Vor über 3 Jahren aktualisiert