Normalerweise ist der Unternehmer, der die Leistung ins EU-Ausland erbringt, der Schuldner der Umsatzsteuer. Es gibt aber Ausnahmen - die gelten unter anderem für den Spezialfall der Dienstleistungen, z.B. sonstige Leistungen auf elektronischem Weg.
Spezialfall Dienstleistungen
Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert