Normalerweise ist der Unternehmer, der die Leistung ins EU-Ausland erbringt, der Schuldner der Umsatzsteuer. Es gibt aber Ausnahmen - die gelten unter anderem für den Spezialfall der Dienstleistungen, z.B. sonstige Leistungen auf elektronischem Weg.
Spezialfall Dienstleistungen
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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert