Reverse Charge steht auch für
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und
Umkehrung der Steuerschuld
Wenn ein Produkt oder eine Leistung einem Unternehmen im EU-Ausland in Rechnung gestellt wird, ist die Rechnung ohne Umsatzsteuer. Grundsätzlich gilt: Die Leistung muss dort versteuert werden, wo sich der Sitz des Auftraggebers (Leistungsempfänger) befindet.
Wie kommt jetzt die Umsatzsteuer zum Finanzamt?
Das Unternehmen im EU-Ausland muss die landesübliche Umsatzsteuer auf den Nettobetrag hinzurechnen. Das Verfahren nennt man Reverse Charge. Der Kunde meldet die Umsatzsteuer dem Finanzamt und zieht gleichzeitig die Vorsteuer ab.