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Was ist Reverse Charge?

Eine Spezialregelung im Umsatzsteuergesetz

Heike avatar
Verfasst von Heike
Vor über 3 Jahren aktualisiert

Reverse Charge steht auch für 

  • Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und 

  • Umkehrung der Steuerschuld

Wenn ein Produkt oder eine Leistung einem Unternehmen im EU-Ausland in Rechnung gestellt wird, ist die Rechnung ohne Umsatzsteuer. Grundsätzlich gilt: Die Leistung muss dort versteuert werden, wo sich der Sitz des Auftraggebers (Leistungsempfänger) befindet.

Wie kommt jetzt die Umsatzsteuer zum Finanzamt?

Das Unternehmen im EU-Ausland muss die landesübliche Umsatzsteuer auf den Nettobetrag hinzurechnen. Das Verfahren nennt man Reverse Charge. Der Kunde meldet die Umsatzsteuer dem Finanzamt und zieht gleichzeitig die Vorsteuer ab.

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