Grundsätzlich sind Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Beim Reverse-Charge-Verfahren kommt es jedoch nicht auf die Merkmale des Leistungsempfängers (Kleinunternehmer), sondern auf die Merkmale des Leistenden an, in dessen Namen der Kleinunternehmer dann die Umsatzsteuer abführen muss.
Die Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens sind in der Regelung zum Kleinunternehmer explizit genannt. Hier werden Kleinunternehmer wie ein Unternehmer im Sinne des UStG behandelt. Die Rechnung darf dann aber keine USt enthalten und muss auf das Reverse-Charge-Verfahren hinweisen.
Bisher haben wir den Nutzern empfohlen, die Anmeldung hierzu in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung zu melden. Wird eine UStVA freiwillig für einen Monat abgegeben, so muss man diese weiterhin monatlich abgeben! Das ist in den meisten Fällen überflüssiger Aufwand.
Einige Finanzämter fordern Nutzer auf, eine vierteljährliche Anmeldung durchzuführen.
Innerhalb von Lexware Office ist dies derzeit für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer nicht möglich. Für Ihre Anmeldung der UStVA ist es also zwingend erforderlich, dass Sie diese extern durchführen, z.B. per ELSTER Online.