Beispielsweise haben Sie den Monat statt das Quartal an das Finanzamt übermittelt. Das kann nicht rückgängig gemacht werden - auch nicht mit Hilfe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Beispiel:
Übermittelt wurde der Monat Februar statt dem 1. Quartal.
Drucken Sie in diesem Fall den Umsatzsteuerbericht für das 1. Quartal. Erfassen Sie die Werte in ELSTER "Ihr Online Finanzamt" und senden Sie dort das 1. Quartal an das Finanzamt.
Alle künftigen Quartalsmeldungen - in dem o.g. Beispiel dann ab dem 2. Quartal - können wieder mit Lexware Office übermittelt werden.
Verfasst von Heike
Vor über 2 Monaten aktualisiert