Sie sind Kleinunternehmer und von ihrem Finanzamt anerkannt? Dann dürfen Sie ihre Rechnungen ohne den Ausweis von Umsatzsteuer schreiben. Allerdings muss auf jeder Rechnung- oder Rechnungskorrektur ein Zusatz mit Hinweis auf die Steuerbefreiung aufgeführt sein z.B. Der Rechnungsbetrag ist Gegenstand der Kleinunternehmerbesteuerung nach §19 UStG.
Aktivieren sie in diesem Fall in den Einstellungen auf der Seite Allgemein folgende Option:
Für Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte gilt:
Die sog. Kleinunternehmerregelung kann direkt mit der Unternehmensgründung, oder auch später, beim Finanzamt beantragt werden.
Folgende Umsatzgrenzen sind für den Antrag entscheidend und dürfen nicht überschritten werden:
Vorjahr 22.000 EUR und laufendes Jahr 50.000 EUR.
An diese Entscheidung sind Sie fünf Jahre gebunden. Grundlage dafür ist der §19 des Umsatzsteuergesetzes (kurz UStG).
Ein Vorteil der Kleinunternehmerregelung ist, dass Sie keine Umsatzsteuer-Voranmeldung und somit auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellen müssen. Da Sie in diesem Fall Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen, bedeutet aber auch, dass Sie für Ausgaben keine Vorsteuer abziehen dürfen.