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Überschreiten Sie die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung?
Überschreiten Sie die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung?
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Verfasst von Johanna
Vor über einer Woche aktualisiert

Wer gilt als Kleinunternehmer?

Selbständige, die einen Umsatz (nicht Gewinn!) von bis zu maximal 22.000 Euro erzielen, können die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG beim Finanzamt beantragen.

Überschreitung der Umsatzschwelle - Wechsel zur Regelbesteuerung:

Solange Sie die Umsatzschwelle von 22.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, kann die Kleinunternehmerregelung weiterhin verwendet werden. Wer diese Grenze allerdings überschreitet, muss zu Beginn des nächsten Geschäftsjahres zur Regelbesteuerung wechseln.

⏱️ Daher empfehlen wir Ihnen rechtzeitig zu prüfen, ob Sie die Umsatzgrenze überschreiten, sodass Sie zeitnah Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen und die Umstellung zur Regelbesteuerung in lexoffice durchführen können.

📋 So kontrollieren Sie, ob Sie die Umsatzschwelle für Kleinunternehmer überschritten haben oder kurz davor stehen:

Stellen Sie die Übersicht in Ihrem Dashboard auf "Nach Zahldatum" (1) und auf "Aktuelles Jahr" (2). Anschließend können Sie anhand Ihrer Einnahmen (3) sehen, ob die Umsatzschwelle von 22.000 € überschritten wurde:

Was passiert bei Überschreitung der Umsatzschwelle im Gründungsjahr?

Wenn Sie im Gründungsjahr wider Erwarten mehr als 22.000 Euro steuerpflichtige Einnahmen erzielen, bleibt Ihnen der Kleinunternehmerstatus für das erste Jahr erhalten. Ab Januar des Folgejahres unterliegen Sie dann jedoch automatisch der Regelbesteuerung.

Was bedeutet Regelbesteuerung?

Unter der Regelbesteuerung versteht man die normale Handhabe von Umsatz- und Vorsteuer bei Unternehmen. Sie weisen die von Ihnen geschuldete Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen gesondert aus und führen diese dann dementsprechend auch an Ihr Finanzamt ab. Gleichzeitig erhalten Sie auch für Ihre getätigten Ausgaben den Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 UStG, soweit Sie keine Ausschlussumsätze nach §15 Abs. 1a – Abs. 2 UStG erbringen.

Ich habe die Grenze überschritten, wie geht es nun weiter?

Teilen Sie dem Finanzamt mit, dass Sie die Kleinunternehmergrenze überschritten haben und Sie somit ab Januar umsatzsteuerpflichtig sind. In diesem Zuge können Sie auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen.

Je nachdem, welchen Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum das Finanzamt ihnen mitteilt (Monatlich, Quartalsweise ...) müssen Sie eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben ("elstern") – aber keine Sorge: lexoffice nimmt Ihnen die meiste Arbeit ab.

In den Allgemeine Einstellungen von lexoffice stellen Sie auf Netto-Preise oder Brutto-Preise um und konfigurieren die Besteuerungsart (Ist oder Soll-Versteuerung).


Wir empfehlen Ihnen, beim Wechsel von Kleinunternehmerregelung auf die Regelbesteuerung Ihre Steuerberatung für individuelle Hilfestellungen zu konsultieren.

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