Besteht immer eine Ordnungswidrigkeit, wenn Rechnungen, die mit Word geschrieben und im Dateisystem abgelegt wurden, nicht in DMS oder in dem von Ihnen angebotenen Produkt gespeichert werden?
Besteht immer eine Ordnungswidrigkeit, wenn Rechnungen, die mit Word geschrieben und im Dateisystem abgelegt wurden, nicht in DMS oder in dem von Ihnen angebotenen Produkt gespeichert werden?
Verfasst von Emily Metcalfe
Vor über 3 Jahren aktualisiert
Ja, sofern nicht der o.g. Sonderfall der ungespeicherten „Masken-Rechnung“ vorliegt.