Ja, sofern nicht der o.g. Sonderfall der ungespeicherten „Masken-Rechnung“ vorliegt.
Besteht immer eine Ordnungswidrigkeit, wenn Rechnungen, die mit Word geschrieben und im Dateisystem abgelegt wurden, nicht in DMS oder in dem von Ihnen angebotenen Produkt gespeichert werden?

Geschrieben von Emily Metcalfe
Vor über einer Woche aktualisiert
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