Sondervorauszahlung
Verrechnung der Zahlung mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung
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Verfasst von Heike
Vor über einer Woche aktualisiert

Der Begriff Sondervorauszahlung ist fest mit dem Antrag auf Dauerfristverlängerung verknüpft. Die Zahlung bzw. Kaution für den Zahlungsaufschub wird zum Jahresanfang fällig und am Jahresende bekommt man das Geld wieder vom Finanzamt zurück.  Das passiert aber nur dann, wenn mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Dezember bzw. dem 4. Quartal die Sondervorauszahlung mit der Umsatzsteuer-Zahllast verrechnet wird.

So bekommen Sie Ihre Geld zurück mit ELSTER

Die Sondervorauszahlung kann nicht mit lexoffice in der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden, das geht aber direkt bei ELSTER - Ihrem Online Finanzamt.

  • Erstellen Sie ein Benutzerkonto oder melden Sie sich im Bereich Mein Elster mit Ihren Zugangsdaten an.

  • Klicken Sie im linken Fensterbereich Mein Elster auf Meine Formulare und dort dann auf den Button Neue Formular starten.

  • Wählen Sie jetzt im Bereich Formular das entsprechende Formular für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

  • Wählen Sie jetzt aus für welches Kalenderjahr Sie den Antrag stellen möchten. Falls Sie bisher per ELSTER keinen Antrag gestellt haben klicken Sie auf Ohne Datenübernahme fortfahren.

  • Erfassen Sie die Angaben zum Unternehmen und ggf. die Angaben zur Mitwirkung/Beratung.

  • Übertragen Sie jetzt die Werte aus Ihrer lexoffice Umsatzsteuer-Zahllast für den Monat Dezember bzw. dem 4. Quartal im Formular in die einzelnen Postionen (Bereiche 2 bis 8).

  • Wechseln Sie dann in den Bereich 9 Andere Steuerbeträge, Sondervorauszahlung und Berechnung, dort in das Feld 67 [39].  Erfassen Sie dort die Sondervorauszahlung.

  • Prüfen Sie auch Ihre Angaben im Bereich 10 Sonstige Angaben, klicken Sie dann oben rechts auf Speichern und Formular verlassen.

  • Zur Sicherheit die Daten nochmals prüfen und dann kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung versendet werden.


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