Wenn Sie eine Gutschrift bzw. Erstattung von Ihrem Lieferanten (das kann auch Ihr Gas- und Stromanbieter, Ihr Vermieter, die Krankenkasse, Ihr Finanzamt, ... sein) erhalten, beispielsweise aufgrund festgestellter Mängel oder zu hoher (Abschlags-)Zahlung, handelt es sich um eine Lieferantengutschrift.
Damit Sie den Zahlungseingang aufgrund der Gutschrift in lexoffice korrekt verbuchen können, müssen Sie die Lieferantengutschrift als Ausgabenminderung über unsere Belegerfassung erfassen.
Gehen Sie also wie folgt vor:
Wechseln Sie in die Belegerfassung, laden Sie das Belegbild hoch und erfassen Sie die dazugehörigen Daten
Als Belegtyp wählen Sie nun unbedingt "Ausgabenminderung" aus
Achten Sie darauf, dass Sie die gleiche Kategorie (Art der Ausgabe) verwenden, die Sie auch damals für die Ausgabe an sich ausgewählt haben, zudem sind nur positive Beträge möglich
Speichern Sie den Beleg ab
Nun können Sie die Ausgabenminderung mit dem Bankumsatz verknüpfen.
Durch diese Vorgehensweise wird die Ausgabe und die abzugsfähige Vorsteuer korrigiert.
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Stichworte: Retoure, Aufwandsminderung, Rückgabe, Rücksendung, Erstattung, Stornierung