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Wie erfasse ich eine Erstattung?
Wie erfasse ich eine Erstattung?

So gehen Sie mit Gutschriften von Ihren Lieferanten (auch Gas- und Stromanbieter, Ihre Vermieter, Krankenkassen, Ihr Finanzamt, ...) um

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Verfasst von Jan V.
Vor über einem Monat aktualisiert

Wann spricht man von einer Lieferantengutschrift?

Bei einer Lieferantengutschrift handelt es sich um eine Gutschrift, die Sie von Ihrem Lieferanten (das kann auch Ihr Gas- und Stromanbieter, Ihr Vermieter, ... sein) erhalten.

Diese kann z.B. aufgrund festgestellter Mängel oder zu hoher (Abschlags-)Zahlung erfolgen.

Dies trifft auch auf Erstattungen zu, die Sie bspw. von Ihrer Krankenkasse, Ihrem Finanzamt oder der Gemeinde (Gewerbesteuererstattung o.Ä.) erhalten.

So erfassen Sie den Beleg für Ihre Gutschrift/Erstattung

Damit Sie den Zahlungseingang aus der Rückerstattung korrekt abbilden können, empfehlen wir wie folgt vorzugehen:

1. Öffnen Sie die Belegerfassung und laden Sie das dazugehörige Belegbild hoch.

👉 Sollten Sie für die Gutschrift keinen Beleg erhalten haben, den Sie als Belegbild hochladen können, ist dies für die Erfassung nicht zwingend notwendig.

💡 Um einen Beleg ohne Bilddokument zu erfassen, aktivieren Sie den Schalter unten links "Kein Bilddokument verwenden".

2. Als Belegtyp wählen Sie "Ausgabenminderung" aus.

3. Achten Sie darauf, dass Sie innerhalb der Belegerfassung die gleiche Kategorie verwenden, die Sie auch für die ursprüngliche Ausgabe gewählt haben.

4. Anschließend speichern Sie den Beleg ab und können diesen nun dem dazugehörigen Bankumsatz (unter Finanzen>Bank) zuordnen:


Durch die korrekte Erfassung der Gutschrift erzielen Sie, dass die Ausgabe und die abzugsfähige Vorsteuer korrigiert werden ✅

👉 Bitte beachten Sie, dass Sie über die direkte Kategorisierung eines Bankumsatzes (unter Finanzen>Bank) keine Erstattungen abbilden können.

Für diese Fälle muss ein Ausgabenminderungsbeleg erfasst und der Zahlung zugeordnet werden.

Retoure, Aufwandsminderung, Rückgabe, Rücksendung, Erstattung, Stornierung

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