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Haushaltshilfen im Privathaushalt nicht abrechenbar mit Lexware Office
Haushaltshilfen im Privathaushalt nicht abrechenbar mit Lexware Office

Es ist aktuell nicht möglich, Haushaltshilfen im Privathaushalt mit Lexware Office Lohn & Gehalt abzurechnen.

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Verfasst von Alexander Freigang
Diese Woche aktualisiert

Minijobs im Privathaushalt (538 € Minijobs):

Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen mit Verdienst oberhalb 538 €

Reinigungskräfte oder HauswirtschafterInnen mit einem höheren Verdienst oberhalb der Minijobgrenze können zunächst deshalb nicht abgerechnet werden, weil diese bei den Unfallkassen der Länder unfallversichert sind und dort das automatisierte elektronische Meldeverfahren von Lexware Office nicht nutzbar ist.

Darauf weisen wir auf der Landingpage von Lexware Office Lohn & Gehalt hin:

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