Minijobs im Privathaushalt (538 € Minijobs):
Diese können Sie über das kostenlose Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale abrechnen.
Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen mit Verdienst oberhalb 538 €
Reinigungskräfte oder HauswirtschafterInnen mit einem höheren Verdienst oberhalb der Minijobgrenze können zunächst deshalb nicht abgerechnet werden, weil diese bei den Unfallkassen der Länder unfallversichert sind und dort das automatisierte elektronische Meldeverfahren von Lexware Office nicht nutzbar ist.
Darauf weisen wir auf der Landingpage von Lexware Office Lohn & Gehalt hin: