Wie erfasse ich die Vortragswerte/Vorträge für die UV-Jahresmeldung?

Hier erfahren Sie, wann und wo Sie die Vorträge für die UV-Jahresmeldung erfassen

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Verfasst von Alexander Freigang
Vor über einer Woche aktualisiert

Hinweis: Die folgenden Ausführungen betreffen Firmen, die vor dem Wechsel zu lexoffice bereits Mitarbeiter:innen beschäftigt und abgerechnet haben (egal ob beim Steuerberater oder mit einem anderen Lohnprogramm). Für Unternehmen, die ihre Lohnabrechnungen ab dem ersten Monat mit lexoffice erstellen, sind Vorträge unerheblich.


Inhaltsverzeichnis:


Das ist der zweite Artikel zu Vortragswerten. In unserem ersten Artikel zum Thema geht es um Lohnsteuer- und Sozialversicherungswerte. Dort gehen wir ausführlicher auf die Bedeutung von Vorträgen ein.

Hintergrund

Am Jahresende muss neben der Jahresmeldung an die Krankenversicherung eine besondere SV-Meldung mit dem Grund 92 abgeben werden: die UV-Jahresmeldung.

Pro Abrechnungsjahr und Mitarbeiter:in darf nur eine UV-Jahresmeldung abgegeben werden. Daher konnten Sie vor dem Wechsel zu lexoffice keine “Zwischenmeldung” abgeben. Die in der Zeit zwischen Januar und dem ersten Abrechnungsmonat mit lexoffice abgerechneten unfallversicherungspflichtigen Entgelte Ihrer Mitarbeiter:innen müssen daher vorgetragen werden.


Vortragswerte ermitteln

Entnehmen Sie das unfallversicherungspflichtige Brutto der Beitragsabrechnung-UV, die im Zuge der Abmeldung vom vorherigen Lohnprogramm, bzw. vom vorherigen Dienstleister versendet wurde.


Vorträge eingeben

In unserem Hilfevideo erfahren Sie, wie sie die Vorträge erfassen müssen:

Zusammenfassung:

  1. Falls noch nicht geschehen: Tragen Sie Ihre Berufsgenossenschafts-Mitgliedsdaten ein und warten Sie, bis lexoffice Ihre Mitgliedschaft bestätigt hat.

  2. Rufen Sie in der schwarzen Navigationsleiste oben <Zahnrad / Berufsgenossenschaft> auf und ordnen bei allen Mitarbeiter:innen den oder die Gefahrtarife zu.

  3. Ergänzen Sie das unfallversicherungspflichtige Brutto aus der Zeit zwischen Januar und dem ersten Abrechnungsmonat mit lexoffice. Das müssen Sie je Mitarbeiter:in und je zugeordnetem Gefahrtarif im Feld "UV-Brutto Vortrag" tun. Bei Mitarbeiter:innen mit mehr als einem Gefahrtarif müssen Sie das UV-Brutto entsprechend der prozentualen Aufteilung aufteilen.

❗ Achtung: Die Vorträge müssen spätestens vor Abschluss der Dezemberabrechnung eingetragen werden. Eine rückwirkende Korrektur kann in lexoffice nicht durchgeführt werden.


Stichwortsuche: BG, Berufsgenossenschaften, Vortragswerte, UV Jahresmeldung, Meldegrund 92

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