"Immer diese lästige Erinnerung mit den Löhnen?"
.... OK - erwischt!
Leider hängt das daran, dass die SV-Beiträge schon vor dem Monatswechsel fällig werden, wenn noch gar nicht alles beim Lohn feststeht.
Nehmen Sie sich bitte dennoch wenige Minuten Zeit, damit Sie nicht zuviel von der / den Krankenkasse(n) abgebucht bekommen. Oder auch nicht deutlich zu wenig, da es dann zu Säumniszuschlägen kommen kann.
Je besser Sie vor der Beitragsschätzung (siehe gesonderter Artikel) alles auf dem Laufenden haben, desto seltener ärgern Sie sich nachher über Überraschungen auf dem Konto um den 25. des Monats, wenn die Kassen abbuchen.
Wesentliche Änderungen zum Vormonat prüfen
Haben Sie neue Mitarbeiter:innen erfasst (mindestens vorerfasst)?
Ist jemand ausgeschieden (Mitarbeiter-Austrittsdatum / -grund)
Sind die Abwesenheiten aktuell erfasst?
Weichen die Arbeitsstunden bei Mitarbeitern erheblich zum Vormonat ab? Ein Überschlag reicht
Falls Kurzarbeit: Sind die Ausfallstunden erfasst (soweit schon bekannt)
Gibt Lohn- / Gehaltsanpassungen? Oder stehen nicht regelmäßige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld an?
Tragen Sie das, was Sie zum Schätztermin wissen, einfach schon ein. Mit dieser kleinen monatlichen Routine werden Sie immer mehr gefühlt zum Lohnprofi. Versprochen! Selbst wenn Sie das nie werden wollten und auch nicht zu sein brauchen. Sie haben ja Lexware Office. 😃
Hierauf brauchen Sie bei der Schätzung nicht zu achten
Detaillierte Stundenzahl für Lohnempfänger
Einmalzahlungen im Vormonat nimmt Lexware Office automatisch aus der Schätzung
nicht schätz-relevante, fehlende Mitarbeiterdaten wie z. B. Bankverbindung oder Unfallversicherungsdaten
Das reicht noch bei der eigentlichen Abrechnung. Unsere Empfehlung: Die sollten Sie immer erst kurz nach dem Monatswechsel machen: Das ist definitiv rechtzeitig, spart vermeidbare doppelte Arbeit, unnötigen Korrekturaufwand und damit Zeit und Nerven.
Lesen Sie dazu auch den Artikel Wann ist der beste Zeitpunkt für die Abrechnung?