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Löhne & Gehälter abrechnen
Der automatische Meldeversand in lexoffice
Wie funktionieren Beitragsschätzungen und Beitragsnachweise in lexoffice?
Wie funktionieren Beitragsschätzungen und Beitragsnachweise in lexoffice?
Alles Wichtige zu den SV-Beiträgen und den Meldungen an die Krankenkassen finden Sie hier.
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Verfasst von Osman Kivrak
Vor über einer Woche aktualisiert

Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung

Seit dem 1. Januar 2006 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet die Beiträge zur Sozialversicherung schon vor dem Monatsabschluss (zum fünftletzten Bankarbeitstag eines Monats) zu ermitteln und an die Krankenkasse zu melden. Die Überweisung der Beiträge muss spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag erfolgt sein.

Arbeitgeber, die nach geleisteten Stunden bezahlen, kennen zu diesem Zeitpunkt u.U. noch nicht die Gesamtstunden für den laufenden Monat. In diesem Fall ist es zulässig eine Schätzung der voraussichtlichen Beiträge vorzunehmen.

Was Sie alles dazu wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.


2. Wie funktioniert die Beitragsschätzung?

Die Beitragsschätzung erfolgt in lexoffice Lohn & Gehalt automatisch zum spätmöglichen Zeitpunkt. Von dieser Regel ausgenommen sind Firmen, die ihre Abrechnung und den Monatswechsel zum Schätzzeitpunkt bereits erledigt haben.

2.1. Ablauf im ersten Abrechnungsmonat

Klicken Sie auf "Abrechnung" in der Navigationsleiste und erledigen Sie folgende Schritte:

  1. Wechseln Sie zu Schritt 2 "Löhne & Gehälter".

  2. Geben Sie bei allen Stundenlohnempfängern die voraussichtlichen Stunden ein.

  3. Klicken Sie auf Schritt 3 "Abrechnung" um den lexoffice-Check zu erledigen.

Das war's! Eine Freigabe der Abrechnung ist hier noch nicht nötig. Sie können die hier eingetragenen voraussichtlichen Stunden noch anpassen, wenn Sie die eigentliche Abrechnung und den Monatswechsel durchführen.

2.2. Ablauf ab dem zweiten Abrechnungsmonat

Die Beitragsschätzung wird automatisch von lexoffice erledigt. Sie müssen keine voraussichtlichen Stunden hinterlegen. Um eine Routine zu entwickeln und größere Abweichungen zu vermeiden, lesen Sie gerne hier weiter. 👍


3. Wann muss ich die Beiträge an die Krankenkasse überweisen?

Die Beiträge müssen den Kassen zum Fälligkeitstag ab 00:00 Uhr vorliegen.

ℹ️ Tipp: Vereinbaren Sie mit Ihren Krankenkassen ein SEPA Lastschriftmandant. So ist sichergestellt, dass Ihre Beiträge immer pünktlich bezahlt sind. Die Kassen bieten dafür entsprechende Formulare auf ihren Webseiten an.

Quelle: aok-business.de


4. Wieso entstehen Differenzen in den Beitragsnachweisen?

In der Regel kommt es aus zwei Gründen zu Abweichungen:

  1. Die Löhne & Gehälter unterscheiden sich zwischen dem Zeitpunkt der Beitragsschätzung und der Lohnabrechnung.

  2. Nach der Beitragsschätzungen wurden Änderungen an den Mitarbeiterdaten vorgenommen (Eintritte, Austritte, Änderungen an der Beschäftigungsart, etc).

4.1 Wo kann ich die Verrechnung nachvollziehen?

Wie sich die gemeldeten Sozialversicherungsbeiträge zusammensetzen, können Sie immer in den Dokumenten im Bericht "Restbeitragsschuld zum Beitragsnachweis" nachvollziehen. Der Bericht steht nach dem Monatswechsel zur Verfügung.

Zusätzlich bieten wir das Dokument "Erläuterungen zum Beitragsnachweis" an. Dort können Sie nachvollziehen, mit welchen Abrechnungswerten und Mitarbeiter:innen, bzw. Mitarbeiterdaten wir die Schätzung vorgenommen haben.

4.2 Auf welcher Basis wird die Schätzung vorgenommen?

Wenn im aktuellen Abrechnungsmonat Gehälter und gearbeitete Stunden vollständig sind, verwendet lexoffice die erfassten Daten.

Bei unvollständigen Abrechnungsdaten kommt die sog. Vereinfachungsregelung zum Einsatz. lexoffice ermittelt dann die Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der Lohnabrechnung aus dem vorherigen Monat.

4.3 Muss ich etwas tun, um die entstandene Differenz auszugleichen?

Nein, natürlich nicht! 👏 Lexoffice Lohn & Gehalt erkennt Differenzen zwischen den geschätzten Beiträgen und den tatsächlich anfallenden Beiträgen aus der Abrechnung automatisch. 👍 Die Differenzen werden in der Beitragsschätzung des Folgemonats automatisch verrechnet. Sie müssen nichts tun. 👌

4.4 Kann ich die versendeten Beitragsnachweise stornieren?

❗️Hinweis: Wie unter 4.3. angegeben werden die Differenzen im Folgemonat automatisch verrechnet. Es ist daher nicht möglich die Meldungen über lexoffice zu stornieren. Eine manuelle Stornierung der Nachweise durch Sie führt dazu, dass die Folgeberechnungen in lexoffice falsch sind. Das führt jeden Monat zu unnötigen Mehraufwand für Sie und das möchte lexoffice vermeiden.


5. Wie kann ich Abweichungen am Besten vermeiden?

Um nicht zu viel von der / von den Krankenkasse(n) abgebucht zu bekommen oder auch nicht deutlich zu wenig (auf Grund von Säumniszuschlägen) sollten Sie hier noch weiterlesen. 😊

Je besser Sie vor der oben beschriebenen Beitragsschätzung alles auf dem Laufenden haben, desto seltener ärgern Sie sich nachher über Überraschungen auf dem Konto wenn die Kassen abbuchen.

Wesentliche Änderungen zum Vormonat prüfen

  • Haben Sie neue Mitarbeiter:innen erfasst (mindestens vorerfasst)?

  • Ist jemand ausgeschieden (Mitarbeiter-Austrittsdatum / -grund)

  • Sind die Abwesenheiten aktuell erfasst?

  • Weichen die Arbeitsstunden bei Mitarbeitern erheblich zum Vormonat ab? Ein Überschlag reicht

  • Falls Kurzarbeit: Sind die Ausfallstunden erfasst (soweit schon bekannt)

  • Gibt es Lohn- / Gehaltsanpassungen? Oder stehen nicht regelmäßige Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld an?

Tragen Sie das, was Sie zum Schätztermin wissen, einfach schon ein. Mit dieser kleinen monatlichen Routine werden Sie immer mehr gefühlt zum Lohnprofi. Versprochen! 😉 Selbst wenn Sie das nie werden wollten und auch nicht zu sein brauchen. Sie haben ja lexoffice. 😃

Hierauf brauchen Sie bei der Schätzung nicht zu achten

  • Detaillierte Stundenzahl für Lohnempfänger

  • Einmalzahlungen im Vormonat nimmt lexoffice automatisch aus der Schätzung

  • nicht schätz-relevante, fehlende Mitarbeiterdaten wie z. B. Bankverbindung oder Unfallversicherungsdaten

Das reicht noch bei der eigentlichen Abrechnung. Unsere Empfehlung: Die sollten Sie immer erst kurz nach dem Monatswechsel machen: Das ist definitiv rechtzeitig, spart vermeidbare doppelte Arbeit, unnötigen Korrekturaufwand und damit Zeit und Nerven.


6. Beispiele aus der Praxis

6.1. SV-Beiträge sind etwas höher als erwartet

Mögliche Erklärungen:

  • Der Mitarbeiter hat weniger gearbeitet als ursprünglich geschätzt wurde. Z.B. wurden für einen Mitarbeiter Beiträge für 40h im Monat geschätzt. Tatsächlich gearbeitet hat der Mitarbeiter 30h. Die Differenz wird automatisch im Folgemonat berücksichtigt.

  • Im Vormonat wurden zu wenige Stunden geschätzt. Diese Restbeitragsschuld muss nun beglichen werden, da im Vormonat ein zu niedriger Beitrag gezahlt wurde. Dies kann auch durch Korrekturen ausgelöst werden.

6.2. Die SV-Beiträge sind sehr hoch

Eine mögliche Erklärung für diesen Fall ist, dass im Vormonat ein 0-Beitragsnachweis versendet wurde, da Ihre Mitarbeiter- bzw. Firmendaten zum Zeitpunkt der Schätzung unvollständig angelegt waren. Im aktuellen Monat müssen nun die Beiträge für den Vormonat und für den aktuellen Monat gezahlt werden.

6.3. Die Krankenkasse hat einen 0,- € Beitragsnachweis erhalten

Ein 0,- € Beitragsnachweis wird versendet, wenn Ihre Mitarbeiter- bzw. Firmendaten zum Zeitpunkt der Schätzung unvollständig angelegt waren. Die Beitragsschuld wird von lexoffice Lohn & Gehalt automatisch in den Folgemonat übertragen und bei der nächsten Schätzung berücksichtigt. Die Beiträge werden somit erst im Folgemonat fällig.


Stichwortsuche: Beitragsschätzung, Beitragsnachweise, SV-Beiträge, SV Beiträge, Schätzungen, Abweichungen, Differenzen, Krankenkassenbeiträge, BNW, Sozialversicherung, Storno Beitragsnachweis, löschen, stornieren

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